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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23.04.2014
BVerwG 9 A 25.12 -

A 49 zwischen Stallendorf und der A 5: Naturschutzvereine unterliegen mit Klage

Vordringlicher Bedarf für die A 49 festgestellt

Die Klage zweier Naturschutzvereine gegen den Planfeststellungsbeschluss für das letzte Teilstück der Autobahn A 49 zwischen Stadtallendorf und dem Anschluss an die A 5 wurden nunmehr durch das Bundesverwaltungsgericht Leipzig abgewiesen.

Mit dem Gesamtprojekt soll eine Autobahnverbindung zwischen dem schon fertig gestellten Teilstück der A 49 südlich Kassel und der A 5 geschaffen werden. Im planfestgestellten Abschnitt verläuft die Trasse durch den westlichen Teil des FFH-Gebiets „Herrenwald östlich Stadtallendorf“ und schließt südlich mittels eines Autobahndreiecks in Gemünden/Felda an die A 5 an. Im Mittelpunkt des Klageverfahrens standen Fragen des Gebiets- sowie des Artenschutzes.

Planfeststellungsbehörde schätzt Stickstoffdeposition im FFH-Gebiet richtig ein

Die mit dem Betrieb der Autobahn verbundene Stickstoffdeposition in dem FFH-Gebiet „Herrenwald östlich Stadtallendorf“ wird zu einer Belastung der als Erhaltungsziele geschützten Waldlebensräume führen, die die Planfeststellungsbehörde jedenfalls im Ergebnis richtig eingeschätzt hat. Demgegenüber wird der Erhaltungszustand einer bedeutenden Kammmolchpopulation unter Berücksichtigung des dafür vorgesehenen Schutzkonzepts nicht beeinträchtigt.

Öffentliches Interesse an Verwirklichung überwiegt gegenüber Erhalt des FFH-Gebiets

Das öffentliche Interesse an der Verwirklichung des Vorhabens überwiegt das Interesse am ungeschmälerten Erhalt des FFH-Gebiets. Für die A 49 ist ein vordringlicher Bedarf festgestellt, und sie ist Teil des transeuropäischen Verkehrsnetzes. Der angestrebten Entlastung der Autobahnen A7 und A5 sowie des nachgeordneten Straßennetzes kommt eine hohe Bedeutung zu. Zumutbare Alternativen für die Trassenführung gibt es nicht. Die geprüften großräumigen Varianten verfehlen wesentliche Planungsziele bzw. beeinträchtigen ihrerseits den FFH-Gebietsschutz. Durch verschiedene kleinräumige Varianten würden geschützte Lebensräume ebenfalls in Anspruch genommen; darüber hinaus würden Menschen stärker belastet als durch die Plantrasse.

Alternative Trassenführung kommt nicht in Betracht

Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände werden durch die Planung weitgehend vermieden. Im Umfang unvermeidbarer Eingriffe sind Ausnahmen vorgesehen. Eine alternative Trassenführung kommt auch insoweit nicht in Betracht. Den für die Trinkwasserversorgung entstehenden Risiken begegnet der Planfeststellungsbeschluss mit hinreichenden Sicherungsmaßnahmen.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.04.2014
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ ra-online

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Kommentare (4)

 
 
Ingo schrieb am 01.05.2014

@Feodora,geht es Ihnen jetzt wieder besser?

Aber mal unter uns, wohnen Sie in einem Haus oder in einer Felsspalte? Wie kommen Sie dorthin? Wie beschaffen Sie sich Ihre Nahrung? Ich hoffe jetzt nicht, daß Sie unschuldige Möhren aus der Erde ziehen oder einem Baum die Früchte brutal abreißen.

Sie haben aber insgesamt recht, die Menschen zerstören die Natur und gehören somit abgeschafft.

Ich bin nett und lasse Ihnen den Vortritt ;-)

Fred Usling schrieb am 01.05.2014

Die Dummheit Arroganz und Überheblichkeit der Menschen gegenüber der Natur und der Tierwelt macht natürlich auch nicht vor den eifrigen Staatsdiener;sprich Verwaltungsrichtern halt. Natürlich wird gerade in Verwaltungsgerichten der Staat die politischen Interessen und die Lobby bevorzugt beurteilt. Wer glaubtin einem Rechtsstaat zu leben ist ein Träumer. Ich habe Urteile von Verwaltungsgerichten und Richtern gelesen-da fragt man sich ob die überhaupt den Volksschulabschluss erreicht haben-oder Ihr Studium mit freundlicher Unterstützung absolvieren konnten. Mit Logig und Verstand waren viele Urteile nicht erklärbar.

Ingo antwortete am 01.05.2014

Fred, kann es sein daß Sie der Träumer sind? Wer hat Sie oder die selbsternannten "Naturschützer" beauftragt? Niemand! Und nur weil die Welt nicht nach Ihrer Pfeife tanzt maßen Sie sich an, die Bildung von Richtern in Frage zustellen. Kann es sein, daß in Ihrem Inneren noch ein paar ungelöste Konflikte schlummern? Und wie steht es um Ihre Schulbildung, sind sie über die Volksschule hinaus gekommen?

Sie könne sich sicher sein (auch wenn es Ihnen nicht paßt) die Natur braucht Sie NICHT. Sobald das Bauprojekt fertig gestellt ist wird die Natur sich anpassen inkl. der Amphibien. Aber einen Joker haben Sie noch, evntl. helfen die S21er mit ein paar Juchtenkäfern aus.

Feodora schrieb am 25.04.2014

Die Natur wird überall zerstört, entweder durch den Bau von Straßen oder Einfamilienhäusern. Der Mensch löscht sich selber aus, weil er seine Umwelt bewußt weiter kaputt macht. Kriege, Geldgier und Protz sind die Hauptursachen.

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