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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25.10.2018
- BVerwG 7 C 6.17 -
Presse hat keinen Anspruch auf Auskunft zu Immunitätsangelegenheiten des Deutschen Bundestages
Parlamentarische Angelegenheiten nicht vom verfassungsunmittelbaren Auskunftsanspruch erfasst
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Deutsche Bundestag einem Journalisten keine Auskunft zu Immunitätsangelegenheiten geben muss.
Der Kläger, Redakteur einer Tageszeitung, beantragte die Erteilung von Auskünften zu Immunitätsangelegenheiten des Deutschen Bundestages. Das der Klage stattgebende Urteil des Verwaltungsgerichts hat das Oberverwaltungsgericht aufgehoben. Immunitätsangelegenheiten als eigene Angelegenheiten des Parlaments seien vom Anwendungsbereich des auf Verwaltungshandeln beschränkten presserechtlichen Auskunftsanspruchs ausgenommen.
BVerwG verneint presserechtlichen Auskunftsanspruch
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision des Klägers zurückgewiesen. Der presserechtliche
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.10.2018
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 30.09.2015
[Aktenzeichen: 27 K 110.04] - Presse steht kein Auskunftsanspruch über Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder des Deutschen Bundestages zu
(Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.11.2016
[Aktenzeichen: OVG 6 B 84.15])
- Presserechtliche Auskunftsanspruch kann auch gegenüber in mehrheitlich öffentlicher Hand befindlicher Aktiengesellschaften geltend gemacht werden
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.03.2017
[Aktenzeichen: I ZR 13/16]) - Bundestag hat Auskunftspflicht über Sachleistungskonsum von Bundestagsabgeordneten
(Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11.10.2016
[Aktenzeichen: OVG 6 S 23.16])
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Dokument-Nr. 26600
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