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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25.10.2018
BVerwG 7 C 6.17 -

Presse hat keinen Anspruch auf Auskunft zu Immunitäts­angelegenheiten des Deutschen Bundestages

Parlamentarische Angelegenheiten nicht vom verfassungs­unmittelbaren Auskunftsanspruch erfasst

Das Bundes­verwaltungs­gericht hat entschieden, dass der Deutsche Bundestag einem Journalisten keine Auskunft zu Immunitäts­angelegenheiten geben muss.

Der Kläger, Redakteur einer Tageszeitung, beantragte die Erteilung von Auskünften zu Immunitätsangelegenheiten des Deutschen Bundestages. Das der Klage stattgebende Urteil des Verwaltungsgerichts hat das Oberverwaltungsgericht aufgehoben. Immunitätsangelegenheiten als eigene Angelegenheiten des Parlaments seien vom Anwendungsbereich des auf Verwaltungshandeln beschränkten presserechtlichen Auskunftsanspruchs ausgenommen.

BVerwG verneint presserechtlichen Auskunftsanspruch

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision des Klägers zurückgewiesen. Der presserechtliche Auskunftsanspruch richtet sich gegen Bundesbehörden. Parlamentarische Angelegenheiten wie Immunitätsangelegenheiten sind von dem verfassungsunmittelbaren Auskunftsanspruch nicht erfasst.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.10.2018
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online

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Urteile zu den Schlagwörtern: Auskunftsanspruch | Deutscher Bundestag | Immunität | Presse

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Dokument-Nr.: 26600 Dokument-Nr. 26600

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