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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27.09.2018
BVerwG 7 C 5.17 -

Bayerischer Landtag muss Presse Auskunft über Höhe der Vergütung der im häuslichen Abgeordnetenbüro beschäftigten Ehefrau erteilen

Auskunftsanspruch der Presse gebührt Vorrang vor Schutz personenbezogener Daten

Das Bundes­verwaltungs­gericht hat entschieden, dass das Landtagsamt einem Journalisten Auskunft über das von einem Land­tags­abgeordneten an seine Ehefrau für die Beschäftigung im häuslichen Abgeordnetenbüro gezahlte Bruttogehalt geben muss.

Das Verwaltungsgericht München hatte der Klage auf Auskunftserteilung stattgegeben. Der Verwaltungsgerichtshof hat das Urteil des Verwaltungsgerichts aufgehoben und die Klage abgewiesen. Die schutzwürdigen Interessen des Abgeordneten und seiner Ehefrau stünden der begehrten Auskunft entgegen.

BVerwG bejaht Auskunftsanspruch der Presse

Dem ist das Bundesverwaltungsgericht nicht gefolgt. Nach der hier erforderlichen Abwägung gebührt dem durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleisteten Auskunftsanspruch der Presse der Vorrang gegenüber der verfassungsrechtlich geschützten Freiheit des Mandats und dem Schutz personenbezogener Daten des Abgeordneten und seiner Ehefrau.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.09.2018
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online

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Kommentare (1)

 
 
Gronkh schrieb am 28.09.2018

Was für eine Zäsur; dem Bergwerk der Korruption wurde auf das Förderband gespuckt. Nur reicht das leider nicht - die Raubbaugenehmigung muss entzogen werden.

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