wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 13.10.2005
BVerwG 7 B 47.05 -

Anspruch der KarstadtQuelle AG auf Wertheim-Grundstücke rechtskräftig abgelehnt

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin zurückgewiesen, das vermögensrechtliche Ansprüche der KarstadtQuelle AG an Grundstücken des ehemaligen Wertheim-Konzerns abgelehnt hatte.

Damit ist ein Rechtsstreit rechtskräftig abgeschlossen, in dem KarstadtQuelle AG vom Land Berlin u.a. die Auskehr des Veräußerungserlöses für ein Grundstück verlangte, das 1937 an die Deutsche Reichsbahn verkauft worden war.

Das Berliner Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen hatte festgestellt, dass die Ansprüche der Conference on Jewish Material Claims against Germany, Inc. (JCC) zustehen. Die 1949 enteigneten Grundstücke gehörten einer Gesellschaft, deren Hauptaktionäre 1933 die Brüder Georg, Franz und Wilhelm Wertheim gewesen waren. Die Brüder Wertheim waren jüdischer Herkunft und übertrugen ihre Anteile unter der NS-Herrschaft an Dritte. Die Anteile waren ihnen in den 50er Jahren nach den alliierten Rückerstattungsgesetzen zurück übertragen worden, ohne dass der wirtschaftliche Wert der im Ostteil Berlins gelegenen Grundstücke berücksichtigt wurde. Ab 1951 veräußerte die Wertheim-Familie ihre Anteile an den Hertie-Konzern, der 1999 auf die KarstadtQuelle AG verschmolzen wurde.

Die KarstadtQuelle AG leitete ihre Ansprüche aus dem rechtsgeschäftlichen Erwerb der Anteile an der Wertheim-Gesellschaft ab. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde damit begründet, dass die ergänzenden Restitutionsansprüche den Gesellschaftern zustehen, deren Unternehmensbeteiligungen während der NS-Zeit aus Verfolgungsgründen entzogen wurden. Die 1992 begründeten Ansprüche sollen die Wiedergutmachungslücke schließen, die dadurch entstanden ist, dass den geschädigten Gesellschaftern für die Ostgrundstücke seinerzeit keine Rückerstattungsleistungen gewährt wurden. Deshalb ist hinsichtlich eines bei der Rückerstattung unberücksichtigt gebliebenen Vermögensverlusts des geschädigten Gesellschafters nur dieser selbst, sein Erbe oder – bei fehlender Anspruchsanmeldung dieser Personen – die JCC Berechtigter. Mit dem Verkauf rückerstatteter Anteile gehen die später begründeten Ansprüche nicht ohne weiteres auf den Erwerber über.

Die Entscheidung wird voraussichtlich Einfluss auf weitere Rechtsstreitigkeiten zwischen der KarstadtQuelle AG und dem Land Berlin haben, die frühere Wertheim-Grundstücke u. a. im Berliner "Lenné-Dreieck" betreffen.

siehe vorhergehend:

VG Berlin, Urteil v. 04.03.2005: Karstadt scheitert mit Klage wegen Wertheim-Grundstück

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.10.2005
Quelle: Pressemitteilung Nr. 53/2005 des BVerwG vom 25.10.2005, bearbeitet von der ra-online Redaktion

Aktuelle Urteile aus dem Offene Vermögensfragen
Urteile zu den Schlagwörtern: jüdische Grundstücke | offene Vermögensfragen

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 1123 Dokument-Nr. 1123

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss1123

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung