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Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 20.12.2013
- BVerwG 7 B 18.13 -
Urteile des VGH Kassel zum Kernkraftwerk Biblis rechtskräftig
Anordnungen des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz formell rechtswidrig
Der Verwaltungsgerichtshof Kassel hat auf Klage der RWE Power AG festgestellt, dass die nach den schweren Unfällen im Kernkraftwerk Fukushima ergangenen Anordnungen des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 18. März 2011, den Leistungsbetrieb des Kernkraftwerks Biblis vorübergehend einzustellen (Biblis Block A) bzw. nicht wieder aufzunehmen (Biblis Block B), rechtswidrig gewesen seien.
Zur Begründung hat der Verwaltungsgerichtshof ausgeführt, dass die Anordnungen bereits
Beschwerden des Landes Hessen bleiben erfolglos
Die hiergegen gerichteten Beschwerden des Landes Hessen hat das Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen. Die Beschwerden konnten schon deshalb keinen Erfolg haben, weil die in Bezug auf den festgestellten, die Urteile selbständig tragenden
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.01.2014
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 17493
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