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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 09.12.2014
- BVerwG 5 C 3.14 -
Anrechnung des Kindergeldes bei Vorausleistung von Ausbildungsförderung nicht zu beanstanden
Bei tatsächlich zur Verfügung stehendem Kindergeld fehlt es an Mittellosigkeit der Auszubildenden und Gefährdung der Ausbildung
Sofern Auszubildende Anspruch auf Vorausleistung von Ausbildungsförderung haben, ist dieser Betrag im Umfang des ihnen ausgezahlten Kindergeldes zu mindern. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens beantragte für den Zeitraum von Juni 2008 bis April 2009
BVerwG: Vorauszahlung ist um Kindergeldbetrag zu mindern
Auf die Revision der Beklagten hat das Bundesverwaltungsgericht die Entscheidungen der Vorinstanzen geändert und die Klage abgewiesen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.12.2014
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 12.05.2011
[Aktenzeichen: 3 A 44/09] - Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 24.01.2014
[Aktenzeichen: 4 LC 158/11]
- Amtsgericht Aachen, Urteil vom 09.12.2014
[Aktenzeichen: 8710] - Zur Anrechnung des Kindergeldes und der Ausbildungspauschale beim Volljährigenunterhalt
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.10.2005
[Aktenzeichen: XII ZR 34/03])
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Dokument-Nr. 19295
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