Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 12.07.2012
- BVerwG 5 C 14.11 -
Ausbildungsförderung auch bei ergänzender Auslandsausbildung möglich
Bundesverwaltungsgericht bejaht Gleichwertigkeit des Besuchs von ausländischen Ausbildungsstätten
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein Anspruch auf Förderung einer ergänzenden Auslandsausbildung auch dann bestehen kann, wenn Auszubildende an der inländischen Hochschule einen Master-Abschluss anstreben, aber an der ausländischen Universität Kurse in einem Bachelor-Studiengang belegen.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls nahm zum Wintersemester 2009/2010 den zweijährigen Master-Studiengang „Konferenzdolmetschen“ an der
Mit ihrer hiergegen gerichteten Klage hatte die Klägerin vor dem Verwaltungs- und dem Oberverwaltungsgericht Erfolg.
Förderungsanspruch besteht auch bei Kursen für Bachelor-Studiengang an ausländischer Hochschule bei eigentlich angestrebtem Master-Studiengang an inländischer Hochschule
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision der Beklagten zurückgewiesen. Es hat die Gleichwertigkeit des Besuchs der ausländischen Ausbildungsstätte (§ 5 Abs. 4 Satz 1 BAföG) bejaht. Der notwendige Vergleich sei - anders als die Beklagte meine - nicht auf den konkreten Studiengang oder einzelne besuchte Lehrveranstaltungen bezogen, sondern auf die Ausbildungsstätten, an denen die Ausbildung stattfinde. Es gehe um die „institutionelle Gleichwertigkeit“. Diese sei hier insbesondere deshalb gegeben, weil die Ausbildung an der schottischen
Erläuterungen
* - § 5 BAföG lautet auszugsweise:
"(2) 1Auszubildenden, die ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben, wird Ausbildungsförderung geleistet für den Besuch einer im
1. er der Ausbildung nach dem Ausbildungsstand förderlich ist und außer bei Schulen mit gymnasialer Oberstufe und bei Fachoberschulen zumindest ein Teil dieser Ausbildung auf die vorgeschriebene oder übliche Ausbildungszeit angerechnet werden kann (…)
(4) 1Absatz 2 Nummer 1 und 2 gilt nur für den Besuch von Ausbildungsstätten, der dem Besuch von folgenden im Inland gelegenen Ausbildungsstätten gleichwertig ist:
(…)
5. Höheren Fachschulen, Akademien oder Hochschulen (...)"
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.07.2012
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 10.02.2012
[Aktenzeichen: 1 K 1431/10.MZ] - Oberverwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 15.06.2011
[Aktenzeichen: 7 A 10396/11.OVG]
- Kein BAföG-Anspruch für Studentin an nicht anerkannter privater Ausbildungsstätte mit international anerkanntem Bachelor-Abschluss
(Verwaltungsgericht Freiburg, Urteil vom 13.12.2011
[Aktenzeichen: 6 K 511/09]) - BAföG: Auch ständig im europäischen Ausland lebende Deutsche können Anspruch auf BAföG haben
(Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 28.01.2010
[Aktenzeichen: 6 K 2465/08])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 13790
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil13790
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.