wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 24. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 29.08.2007
BVerwG 4 C 2.07 -

Anwohner können sich vor nächtlichen Lärmbelästigungen durch Windenergieanlagen schützen

Bundesverwaltungsgericht stärkt Nachbarrechte

Das Bundesverwaltungsgericht hat sich mit mehreren Fragen zu Lärmbelästigungen durch Windenergieanlagen insbesondere in der Nachtzeit befasst. Dabei ging es um Fragen, die die Revisibilität sowie die Auslegung und Anwendung der auf der Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes ergangenen Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm -betreffen.

Die Kläger, die ein zu einer Hofanlage gehörendes Gebäude bewohnen, wenden sich gegen die Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer Windenergieanlage im Außenbereich in einem Abstand von ca. 340 m; die Anlage wird bereits seit einigen Jahren betrieben. Das Verwaltungsgericht Koblenz und das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz haben die Baugenehmigung aufgehoben, da durch die genehmigte Errichtung und den Betrieb der Windenergieanlage schädliche Umwelteinwirkungen auf das Wohnhaus der Kläger einwirkten und sie insbesondere unzumutbare Lärmbelästigungen zur Nachtzeit zu erwarten hätten. Die Revision der Beigeladenen gegen dieses Urteil blieb ohne Erfolg.

Das Bundesverwaltungsgericht geht davon aus, dass die Regelungen der TA Lärm auch in einem Baugenehmigungsverfahren für eine immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftige Anlage als normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift auszulegen und anzuwenden sind und damit im Revisionsverfahren beachtliche Rechtsnormen des Bundesrechts darstellen. In Übereinstimmung mit dem Oberverwaltungsgericht ist das Bundesverwaltungsgericht ferner zu dem Ergebnis gelangt, dass der in Nr. 6.9 der TA Lärm vorgesehene "Messabschlag bei Überwachungsmessungen" von 3 dB(A) nicht angerechnet werden kann, wenn auf eine Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung die auf das betreffende Gebäude einwirkenden Lärmimmissionen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren durch eine Messung ermittelt worden sind. Denn dieses Verfahrensstadium ist noch dem Genehmigungsverfahren zuzurechnen und nicht als Teil der den Behörden aufgegebenen regelmäßigen Überwachung anzusehen. Auch die Einwendungen der Beigeladenen gegen die Einbeziehung eines vor dem Fenster einer Wohnküche liegenden Immissionspunkts blieben ohne Erfolg. Denn eine Küche, die nicht lediglich der Zubereitung der Mahlzeiten sondern auch dem sonstigen Aufenthalt der Bewohner dient, ist als schutzbedürftiger Raum im Sinne von Nr. A.1.3 TA Lärm (in Verbindung mit einer DIN-Norm) anzusehen. Erfolglos blieb die Revision auch hinsichtlich des Impulszuschlags, den ein Gutachter nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts zu Recht berücksichtigt hatte. Die Frage, ob ein derartiger Impulszuschlag nach Nr. A.3.3.6 TA Lärm anzurechnen ist, bestimmt sich danach, ob die kurzzeitige Pegelerhöhung wegen ihrer Auffälligkeit außergewöhnlich störend ist. Dies hat das Oberverwaltungsgericht in Würdigung des Einzelfalls fehlerfrei bejaht.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.08.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 56/07 des BVerwG vom 29.08.2007

Aktuelle Urteile aus dem Immissionsschutzrecht | Nachbarrecht | Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 4770 Dokument-Nr. 4770

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil4770

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?