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Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 07.07.2009
- BVerwG 4 B 71.08 und 72.08 -
BVerwG: Anwohner müssen erhöhtes Betriebsaufkommen am Flughafen Düsseldorf hinnehmen
Klagen gegen Flughafen bleiben erfolglos
Der Flughafen Düsseldorf darf auf der Grundlage der im November 2005 erteilten Genehmigung zur Änderung der Betriebsregelung für das Parallelbahnsystem betrieben werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Gegen die Genehmigung, mit der unter anderem die bestehenden Vorgaben für die je Stunde im Voraus zu vergebenden Slots geregelt werden, hatten Anwohner und Umlandgemeinden geklagt. Mit Urteil vom 27. August 2008 hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen die letzten bei ihm noch anhängigen Klagen abgewiesen. Das Bundesverwaltungsgericht hat heute die Beschwerden der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen. Damit ist auch dieses Urteil rechtskräftig.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.07.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 42/09 des BVerwG vom 08.07.2009
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Dokument-Nr. 8125
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