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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 10.11.2022
BVerwG 4 A 15.20, BVerwG 4 A 16.20, BVerwG 4 A 17.20 -

Klagen gegen Höchst­spannungs­freileitung im Bereich Metelen und Wettringen erfolglos

Bundes­verwaltungs­gericht lehnt Klagen ab

Das Bundes­verwaltungs­gericht hat Klagen gegen eine Höchst­spannungs­freileitung abgewiesen.

Der angefochtene Planfeststellungsbeschluss genehmigt die Errichtung und den Betrieb einer 380-kV-Höchstspannungsfreileitung im Abschnitt Asbeck - Haddorfer See. Die Leitung ist rund 33,5 km lang und gehört zum südlichen Teil des Gesamtvorhabens Dörpen/West - Niederrhein.

Entscheidung gegen Erdkabeltrasse nicht zu beanstanden

Die Gemeinde Metelen und dort im Außenbereich in der Nähe der geplanten Leitung wohnende Kläger konnten mit ihren Einwänden gegen die Trassenwahl im Bereich Metelen nicht durchdringen. Der Planfeststellungsbeschluss hat sich frei von beachtlichen Abwägungsfehlern gegen eine großräumigere östliche Umgehung des Siedlungsbereichs von Metelen oder eine Erdkabelvariante entschieden. Der Kläger, der in Wettringen Landwirtschaft mit Direktvermarktung ab Hof betreibt, kann nicht verlangen, dass im Bereich seiner Grundstücke auf eine Parallelführung der geplanten mit einer bereits vorhandenen 380-kV-Leitung verzichtet wird und beide Leitungen gemeinsam auf den neu zu errichtenden Masten geführt werden.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.11.2022
Quelle: Bundesverwaltungsgericht, ra-online (pm/ps)

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Dokument-Nr.: 32354 Dokument-Nr. 32354

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