wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern3/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18.11.2010
BVerwG 3 C 42.09 -

BVerwG: Anordnung einer Radwege­benutzungspflicht nur bei konkreter Gefahrenlage zulässig

Bei geringer Gefahrenlage auf Straßen sind Radfahrer nicht zur Nutzung von Radwegen verpflichtet

Eine Radwege­benutzungspflicht darf nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgut­beeinträchtigung erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9 Satz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung – StVO). Das hat das Bundes­verwaltungs­gericht entschieden.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls wandte sich dagegen, dass die Stadt Regensburg für einen am Stadtrand gelegenen gemeinsamen Fuß- und Radweg durch Aufstellen von Verkehrszeichen eine Benutzungspflicht für Radfahrer angeordnet hatte. Er war der Auffassung, dass Radfahrer auf den betroffenen Straßenabschnitten auch dann nicht besonders gefährdet seien, wenn sie die Fahrbahn benutzten.

Stadt weist aufgrund der geringen Fahrbahnbreite bei Überholvorgängen auf Gefahren für Radfahrer hin

Die beklagte Stadt Regensburg hat dem entgegengehalten, dass für die Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht die in § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO genannten Voraussetzungen nicht gälten; abgesehen davon entstünden hier wegen der geringen Fahrbahnbreite bei Überholvorgängen Gefahren für die Radfahrer, auch weil sich die Kraftfahrer häufig nicht an die zulässige Höchstgeschwindigkeit hielten.

Besondere Gefahrenlage für Radfahrer liegt nicht vor

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Auffassung der Vorinstanz bestätigt, dass die Straßenverkehrsbehörde eine Radwegbenutzungspflicht durch Aufstellen der Zeichen 237, 240 oder 241 nur dann anordnen darf, wenn die Voraussetzungen von § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO erfüllt sind. Erforderlich ist danach eine auf besondere örtliche Verhältnisse zurückgehende qualifizierte Gefahrenlage; sie lag hier nach den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts nicht vor.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.11.2010
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online

Vorinstanzen:
  • Verwaltungsgericht Regensburg, Urteil vom 28.11.2005
    [Aktenzeichen: VG RO 5 K 03.2192]
  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 11.08.2009
    [Aktenzeichen: VGH 11 B 08.186]
Aktuelle Urteile aus dem Verkehrsrecht | Straßenverkehrsrecht | Verwaltungsrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Sammlung: Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE), Band: 138, Seite: 159 BVerwGE 138, 159 | Zeitschrift: Deutsches Autorecht (DAR)
Jahrgang: 2011, Seite: 277
DAR 2011, 277
 | Zeitschrift: Juristische Arbeitsblätter (JA)
Jahrgang: 2011, Seite: 875
JA 2011, 875
 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2011, Seite: 1527
NJW 2011, 1527
 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2011, Seite: 363
NZV 2011, 363
 | Verkehrsrechts-Sammlung (VRS), Band: 120, Seite: 207 VRS 120, 207 | Zeitschrift für Schadenrecht (zfs)
Jahrgang: 2011, Seite: 176
zfs 2011, 176
 | Zeitschrift für Schadenrecht (zfs)
Jahrgang: 2011, Seite: 234
zfs 2011, 234

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 10594 Dokument-Nr. 10594

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil10594

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung