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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 04.05.2017
- BVerwG 2 C 45.16 -
Karenzzeit für pensionierte Richter bei Rechtsanwaltstätigkeit vor früherem Gericht zulässig
Beeinträchtigung dienstlicher Belange naheliegend
Das Auftreten eines in den Ruhestand versetzten Richters als Rechtsanwalt vor dem Gericht, an dem er zuvor tätig war, begründet die Besorgnis der Beeinträchtigung dienstlicher Belange und rechtfertigt es, ihm diese Tätigkeit für eine Übergangszeit zu untersagen. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls wurde nach langjähriger Tätigkeit in der Zivilkammer eines Landgerichts mit Ablauf des Jahres 2014 in den Ruhestand versetzt. Er ist anschließend als
VG: Tätigkeitsverbot muss spätestens drei Jahre nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze enden
Das hiergegen vom Kläger angerufene Verwaltungsgericht hob die Verfügung für den Zeitraum ab 1. April 2018 auf. Ein entsprechendes Tätigkeitsverbot müsse nach den maßgeblichen Bestimmungen des Landesrechts und im Hinblick auf die Berufsausübungsfreiheit spätestens drei Jahre nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze enden. Im Übrigen wies das Gericht die Klage ab.
BVerwG bejaht Besorgnis der Beeinträchtigung dienstlicher Belange
Die Sprungrevision des Klägers zum Bundesverwaltungsgericht blieb überwiegend erfolglos. Die angegriffene Untersagungsverfügung findet in § 41 Satz 2 des Beamtenstatusgesetzes, auf den die Regelungen des Landesrichtergesetzes verweisen, eine hinreichende Grundlage. Danach ist die Erwerbstätigkeit oder sonstige Beschäftigung von Ruhestandsbeamten zu untersagen, wenn zu besorgen ist, dass durch sie dienstliche Interessen beeinträchtigt werden. Das Auftreten eines erst vor kurzem pensionierten Richters als
Kein Verbot für bloße Hintergrundberatung
Dies gilt indes nur, soweit der pensionierte
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.06.2017
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 30.08.2016
[Aktenzeichen: 4 K 1789/15]
- Ehemaligem Richter darf nicht generell das Auftreten als Rechtsanwalt vor früherem Dienstgericht verboten werden
(Verwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 10.11.2015
[Aktenzeichen: 4 L 1081/15]) - BVerfG erklärt Wartefrist von drei Jahren für Versorgungsbezüge aus dem Beförderungsamt für verfassungswidrig
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 20.03.2007
[Aktenzeichen: 2 BvL 11/04])
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Dokument-Nr. 24335
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