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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20.02.2013
- BVerwG 10 C 20.12, BVerwG 10 C 21.12, BVerwG 10 C 22.12, BVerwG 10 C 23.12 -
Flüchtlingsanerkennung auch bei erzwungenem Verzicht auf öffentliche Religionsausübung möglich
Für Flüchtlingsanerkennung muss öffentliche Glaubensbetätigung zentrales Element der religiösen Identität und daher unverzichtbar sein
Ein Ausländer ist als Flüchtling anzuerkennen, wenn seine Furcht begründet ist, dass er in seinem Herkunftsland wegen der öffentlichen oder privaten Ausübung seiner Religion verfolgt wird. Auch ein durch strafrechtliche Sanktionen erzwungener Verzicht auf die Ausübung der Religion in der Öffentlichkeit kann zur Flüchtlingsanerkennung führen. Dann aber muss die Ausübung gerade dieser religiösen Praxis für den Betroffenen zur Wahrung seiner religiösen Identität besonders wichtig sein. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht. in Leipzig heute entschieden.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte in vier Verfahren über die
Schwere Eingriffe in öffentliche Religionsausübung können zur Flüchtlingsanerkennung führen
Der Bundesverwaltungsgericht hat aus dieser Entscheidung des EuGH nun die Konsequenzen für die anhängigen Revisionsverfahren gezogen und die Berufungsurteile aufgehoben. Zwar ist nicht jeder Eingriff in die Religionsfreiheit eine flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgungshandlung, doch können schwere Eingriffe auch in die öffentliche
Berufungsgericht muss Verfolgungswahrscheinlichkeit erneut prüfen
Die Verfahren wurden an die Berufungsgerichte zurückverwiesen, weil die Berufungsurteile bisher keine hinreichenden tatsächlichen Feststellungen zur Verfolgungswahrscheinlichkeit und - in drei Verfahren - auch nicht zur Bedeutung einer öffentlich bemerkbaren
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.02.2013
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- Verwaltungsgericht Dresden, Urteil vom 13.07.2007
[Aktenzeichen: A 12 K 30537/04] - Oberverwaltungsgericht Sachsen, Urteil vom 13.11.2008
[Aktenzeichen: A 1 B 559/07]
- Verwaltungsgericht Leipzig, Urteil vom 18.05.2007
[Aktenzeichen: A 1 K 30313/04] - Oberverwaltungsgericht Sachsen, Urteil vom 18.05.2007
[Aktenzeichen: A 1 B 550/07]
- Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteil vom 07.11.2007
[Aktenzeichen: 4 K 2676/06.A] - Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11.01.2011
[Aktenzeichen: 19 A 3547/07.A]
- Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 09.07.2010
[Aktenzeichen: A 4 K 1179/10] - Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 13.12.2011
[Aktenzeichen: A 10 S 69/11]
- Europäischer Gerichtshof soll Voraussetzungen für religiöse Verfolgung klären
(Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 09.12.2010
[Aktenzeichen: BVerwG 10 C 19.09 und 10 C 21.09]) - Kein Entzug der Flüchtlingsanerkennung von Christen aus dem Irak
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18.07.2006
[Aktenzeichen: 1 C 15.05 u.a.])
- Bundesverwaltungsgericht, Entscheidung vom 20.02.2013 [Aktenzeichen: BVerwG 10 C 20.12]
- Bundesverwaltungsgericht, Entscheidung vom 20.02.2013 [Aktenzeichen: BVerwG 10 C 21.12]
- Bundesverwaltungsgericht, Entscheidung vom 20.02.2013 [Aktenzeichen: BVerwG 10 C 22.12]
- Bundesverwaltungsgericht, Entscheidung vom 20.02.2013 [Aktenzeichen: BVerwG 10 C 23.12]
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Dokument-Nr. 15279
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