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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16.11.2015
- BVerwG 1 C 4.15 -
Anspruch auf Einhaltung der Dublin-Regelungen zum Minderjährigenschutz
Bestimmungen der Dublin-Verordnungen sind individualschützend
Ein unbegleiteter Minderjähriger hat einen Anspruch darauf, dass über seinen Asylantrag in dem Staat entschieden wird, der nach den Dublin-Bestimmungen für ihn zuständig ist. Insoweit sind die Bestimmungen der Dublin-Verordnungen individualschützend. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Der Entscheidung lag der Fall eines irakischen Staatsangehörigen zugrunde, der Anfang 2010 als
OLG hebt Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge auf
Seine Klage hatte in den Vorinstanzen Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht begründete die Aufhebung des angefochtenen Bescheids damit, dass Deutschland nach den Dublin-Bestimmungen die Prüfung des Asylantrags obliege, weil der Kläger bei Antragstellung minderjährig gewesen sei.
Minderjähriger Asylsuchender hat Anspruch auf Einhaltung Zuständigkeitsbestimmung gemäß Dublin-Verordnung
Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Entscheidung bestätigt und die Revision der Beklagten zurückgewiesen. Nach Art. 6 der
Asylantrag im zugrunde liegenden Verfahren wegen anderweitiger internationaler Zuständigkeit als unzulässig abgelehnt
Ob diese Voraussetzungen hier vorliegen, konnte offen bleiben. Denn das Bundesamt hat den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.11.2015
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- Verwaltungsgericht Saarlouis, Urteil vom 20.07.2012
[Aktenzeichen: 6 K 457/11] - Oberverwaltungsgericht Saarlouis, Urteil vom 09.12.2014
[Aktenzeichen: 2 A 313/13]
- BVerwG zum Abschiebungsschutz für unbegleitete minderjährige Asylbewerber
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 13.06.2013
[Aktenzeichen: BVerwG 10 C 13.12]) - EuGH zur Zuständigkeit der EU-Mitgliedsstaaten für Prüfung von Asylanträgen unbegleiteter Minderjähriger
(Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 06.06.2013
[Aktenzeichen: C-648/11])
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Dokument-Nr. 21863
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