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Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 19.08.2014
- BVerwG 1 C 1.14, BVerwG 1 C 3.14, BVerwG 1 C 7.14 -
EuGH soll Zulässigkeit ausländerrechtlicher Wohnsitzauflagen klären
Aufenthaltserlaubnis mit Wohnsitzauflage bei Ausländern mit subsidiärem Schutzstatus
Mit der Frage, ob die Wohnsitzauflagen gegenüber Ausländern mit subsidiärem Schutzstatus rechtmäßig sind, muss sich nun der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg beschäftigen. Die Fragen betreffen die Auslegung der Richtlinie 2011/95/EU der Europäischen Union vom 13. Dezember 2011 (Qualifikationsrichtlinie). Diese dient u.a. dazu, einheitliche Regelungen über den Schutz zu treffen, den anerkannte Flüchtlinge und Personen mit Anrecht auf subsidiären Schutz innerhalb der Europäischen Union genießen. Der deutsche Gesetzgeber hat die Richtlinie mit Wirkung zum 1. Dezember 2013 umgesetzt.
Die Kläger der Ausgangsverfahren stammen aus Syrien und sind in den Jahren 1998 und 2001 nach Deutschland eingereist. Ihnen wurde zwar nicht die Flüchtlingseigenschaft, wohl aber der Status von Personen mit subsidiärem Schutz zuerkannt. Wegen des Bezuges von Sozialleistungen nach dem SGB II wurde ihre Aufenthaltserlaubnis mit der Auflage verbunden, ihren
OVG Nordrhein-Westfalen hält Wohnsitzauflage für unvereinbar mit Unionsrecht
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hält derartige Wohnsitzauflagen für unvereinbar mit
Niedersächsisches OVG: Kein entgegenstehen der Wohnsitzauflage gegenüber Qualifikationsrichtlinie
Demgegenüber hält das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht die Wohnsitzauflagen für vereinbar mit
Vereinbarkeit von Wohnsitzauflagen mit Richtlinie 2011/95/U wirft europarechtliche Zweifelsfragen auf
Die Vereinbarkeit von Wohnsitzauflagen für
1) Stellt die Auflage, den
2) Ist eine
3) Ist eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.08.2014
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ ra-online
- Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil vom 21.11.2013
[Aktenzeichen: 18 A 1291/13] - Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 18.04.2013
[Aktenzeichen: 8 K 295/13]
- Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 11.12.2013
[Aktenzeichen: 2 LC 222/13] - Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 09.04.2013
[Aktenzeichen: 2 A 4072/12]
- Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 28.03.2014
[Aktenzeichen: 2 LC 14/14] - Verwaltungsgericht Stade, Beschluss vom 23.08.2013
[Aktenzeichen: 6 A 970/13]
- Niedersächsisches OVG: Anlieger an CASTOR-Transportstrecken können Beförderungsgenehmigung nicht gerichtlich prüfen lassen
(Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 30.08.2011
[Aktenzeichen: 7 LB 58/09 und 7 LB 59/09]) - Wohnsitzbeschränkungen für anerkannte Flüchtlinge sind rechtswidrig
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15.01.2008
[Aktenzeichen: BVerwG 1 C 17.07])
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Dokument-Nr. 18710
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