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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14.12.2022
- 9 A 17.21 und 9 A 18.21 -
Weitere Klagen gegen die Feste Fehmarnbeltquerung abgewiesen
Keine erneute Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich - vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen ausreichend
Die zuständige Planfeststellungsbehörde - das schleswig-holsteinische Amt für Planfeststellung Verkehr - durfte für die Errichtung der Festen Fehmarnbeltquerung eine Befreiung von dem Verbot erteilen, Riffe zu zerstören oder zu beeinträchtigen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteilen vom 3. November 2020 die Klagen gegen den
BVerfG weist Klagen gegen Planänderung ab
Zwei Klagen von Umweltverbänden gegen diese
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.12.2022
Quelle: Bundesverwaltungsgericht, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32459
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