wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25.11.2021
7 C 6.20 -

Über Sanierungsmaßnahmen im Vogelschutzgebiet Eiderstedt muss neu verhandelt

OVG muss neu verhandeln

Über die Verpflichtung des Deich- und Hauptsielverbands Eiderstedt zu Schadensbegrenzungs- und Sanierungsmaßnahmen wegen der Schädigung der Trauerseeschwalbe im Vogelschutzgebiet Eiderstedt muss vor dem Schleswig-Holsteinischen Ober­verwaltungs­gericht erneut verhandelt werden. Das hat das Bundes­verwaltungs­gericht entschieden.

Der Naturschutzbund Deutschland - Landesverband Schleswig-Holstein - begehrt gegenüber dem beklagten Kreis Nordfriesland, den beigeladenen Deich- und Hauptsielverband Eiderstedt zu Schadensbegrenzungs- und Sanierungsmaßnahmen nach dem Umweltschadensgesetz zu verpflichten. Der Deich- und Hauptsielverband betreibe sein Siel- und Schöpfwerk unter Missachtung der Erhaltungsziele des Vogelschutzgebiets. Die Absenkung des Wasserstands störe die Trauerseeschwalbe, die dort ihr wichtigstes schleswig-holsteinisches Brutgebiet habe. Der Beigeladene beruft sich unter anderem darauf, es liege keine erhebliche Schädigung vor, weil sich seine Tätigkeit im Rahmen der zulässigen normalen Bewirtschaftung bewege. Das Verwaltungsgericht hat die Klage abgewiesen. Das Oberverwaltungsgericht hat der Klage überwiegend stattgegeben.

EuGH entschied zum Begriff der beruflichen Tätigkeit

Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verfahren zur Klärung der Reichweite der Umwelthaftungsrichtlinie (RL 2004/35/ EG), deren Umsetzung das Umweltschadensgesetz dient, ausgesetzt. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat im Juli 2020 entschieden, dass der Begriff der beruflichen Tätigkeit im Sinne der Umwelthaftungsrichtlinie auch Tätigkeiten erfasst, die aufgrund gesetzlicher Aufgabenübertragung im öffentlichen Interesse ausgeübt werden. Weiter hat der Gerichtshof geklärt, dass die Bewirtschaftung eines Gebiets nicht nur die unmittelbare Bodenertragsnutzung, sondern auch den Betrieb eines Schöpfwerks umfassen kann. Die Normalität der Bewirtschaftung ist in erster Linie anhand der Bewirtschaftungsdokumente zu ermitteln, wobei die Erfüllung der in der Habitat- und Vogelschutzrichtlinie vorgesehenen Ziele und Verpflichtungen nicht infrage gestellt werden darf.

Berufungsurteil aufgehoben und den Rechtsstreit zurückverwiesen

Das Bundesverwaltungsgericht hat auf der Grundlage dieser bindenden Vorgaben das Berufungsurteil aufgehoben und den Rechtsstreit an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen. Es wird insbesondere zu klären haben, ob der Siel- und Schöpfwerksbetrieb des Beigeladenen eine im dargelegten Sinne normale Bewirtschaftungsweise darstellt. Grundlage für die Ermittlung ist der für das Vogelschutzgebiet Eiderstedt erlassene Managementplan, der etwa eine Absenkung des Wasserstandes unter den Stand bei Ausweisung des Vogelschutzgebietes für nicht zulässig erklärt. Ob der Managementplan seinerseits die Ziele und Verpflichtungen der Habitat- und Vogelschutzrichtlinie achtet, wird das Oberverwaltungsgericht gegebenenfalls zu klären haben.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.12.2021
Quelle: Bundesverwaltungsgericht, ra-online (pm/ab)

Vorinstanzen:
  • Verwaltungsgericht Schleswig, Urteil vom 20.09.2012
    [Aktenzeichen: 6 A 186/11]
  • Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 04.02.2016
    [Aktenzeichen: 1 LB 2/13]
Aktuelle Urteile aus dem Umweltrecht | Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 31122 Dokument-Nr. 31122

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil31122

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung