Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26.10.2010
- 1 C 19.09 -
Kein Bleiberecht nach der Altfallregelung bei Bezügen zu einer terroristischen Organisation
Vergünstigung der Altfallregelung nur für Ausländer, die mit Sicherheit keine Nähe zu terroristischen Organisationen aufweisen
Intensive Kontakte zu führenden Mitgliedern einer terroristischen Organisation können der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der gesetzlichen Altfallregelung (§ 104 a Aufenthaltsgesetz) entgegenstehen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Im hiesigen Rechtsfall ist der Kläger ein irakischer Staatsangehöriger, der 1997 nach Deutschland kam und hier als Flüchtling anerkannt wurde. Nach dem Widerruf dieser Anerkennung endete auch sein befristeter Aufenthaltstitel im Oktober 2005. Seinen Antrag auf Erteilung einer
Ein in der Vergangenheit liegendes Verhalten reicht für Ausschluss aus
Das Bundesverwaltungsgericht hat auf die Revision der am Verfahren beteiligten Landesanwaltschaft Bayern das Berufungsurteil aufgehoben und das Verfahren zur weiteren Aufklärung an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen. Nach der Altfallregelung kann eine
Gericht muss klären, ob Kläger damals von terroristische Organisation gewusst hat
Mangels ausreichender tatrichterlicher Feststellungen konnte das Bundesverwaltungsgericht nicht selbst abschließend entscheiden, ob die vom Kläger eingeräumten Kontakte, die er in der Vergangenheit zur süddeutschen Führungsebene der vom Berufungsgericht als terroristisch eingestuften Organisation "Ansar al-Islam" unterhielt, der Erteilung einer
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.10.2010
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- Verwaltungsgericht München, Urteil vom 08.07.2008
[Aktenzeichen: M 4 K 07.4829] - Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 29.07.2009
[Aktenzeichen: 10 BV 08.2411]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 10466
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil10466
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.