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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 26.04.1969
- 2 BvR 552/63 -
BVerfG: Ablehnende und stattgebende Gnadenentscheidungen sind gerichtlich nicht anfechtbar
Keine Anwendung der Rechtsweggarantie aus Art. 19 Abs. 4 GG
Ablehnende und stattgebende Gnadenentscheidungen sind gerichtlich nicht anfechtbar. Die Rechtsweggarantie aus Art. 19 Abs. 4 GG gilt nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall reichte ein Strafgefangener im Juli 1962 ein Gnadengesuch ein. Der dafür zuständige Generalstaatsanwalt beim Oberlandesgericht München lehnte diesen aber ab. Nachdem auch das bayerische Justizministerium eine
Oberlandesgericht verneint Anfechtbarkeit der Gnadenentscheidung
Das Oberlandesgericht München verneinte eine
Bundesverfassungsgericht schließt Anwendbarkeit der Rechtsweggarantie bei Gnadenentscheidungen aus
Das Bundesverfassungsgericht entschied gegen den Strafgefangenen. Für Gnadenentscheidungen gelte die Rechtsweggarantie aus Art. 19 Abs. 4 GG nicht. Dies ergebe sich aus den Besonderheiten der
Gnadenentscheidung kein Verwaltungsakt aufgrund Delegation des Gnadenrechts
Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts sei es zudem unzutreffend aufgrund der Delegation der Begnadigungsbefugnis an untere Instanzen und eingehender Verfahrensvorschriften in Gnadenordnungen anzunehmen, dass das Gnadenwesen bürokratisiert, somit auf die Stufe normaler Verwaltungsakte herabgedrückt worden sei und damit Gnadenentscheidungen gerichtlich nachprüfbar seien. Es dürfe nicht die Eigenart der Einzelbegnadigung außer Betracht gelassen werden. Ein Gnadenakt könne ohne Antrag, ohne Zustimmung, ohne Billigung und sogar gegen den Willen des Begünstigten ergehen. Ein Anspruch auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.01.2017
Quelle: Bundesverfassungsgericht, ra-online (vt/rb)
- Oberlandesgericht München, Beschluss vom 04.10.1963
[Aktenzeichen: VAs 5/63]
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 1969, Seite: 678 DÖV 1969, 678 | Zeitschrift: Juristische Schulung (JuS)
Jahrgang: 1969, Seite: 587 JuS 1969, 587 | Zeitschrift: JuristenZeitung (JZ)
Jahrgang: 1969, Seite: 736 JZ 1969, 736 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 1969, Seite: 990 MDR 1969, 990 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 1969, Seite: 1895 NJW 1969, 1895 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 1970, Seite: 458 NJW 1970, 458
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Dokument-Nr. 23751
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