Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 30.03.2016
- 2 BvR 496/12 -
BVerfG: Unzulässige Anordnung einer strafbewehrten Abstinenzweisung gegen langjährigen, therapieunfähigen und für Allgemeinheit nicht gefährlichen Suchtkranken
Abstinenzweisung muss Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren
Ist ein langjähriger Drogenkonsument aufgrund seiner Suchtkrankheit nicht zu einer dauerhaften Abstinenz in der Lage und geht von ihm keine Gefahr für die Allgemeinheit aus, so ist die Anordnung einer strafbewehrten Abstinenzanweisung gemäß § 68 b Abs. 1 Nr. 10 StGB unverhältnismäßig und somit unzulässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Gegen einen 28-jährigen Drogenkonsumenten ordnete das Landgericht Landshut im Januar 2012 die Führungsaufsicht an. Zugleich wurde die Weisung erteilt, jeden Umgang mit Betäubungsmitteln zu unterlassen. Der Betroffene konsumierte seit dem 17. Lebensjahr Drogen. Es kam in der Folgezeit zu mehreren Haftstrafen und erfolglosen Therapien. Er sah seine Abhängigkeit als nicht behandelbare chronische Krankheit. Er hielt daher die
Oberlandesgericht hielt Abstinenzweisung für verhältnismäßig
Das Oberlandesgericht München wies die sofortige Beschwerde des Betroffenen zurück. Die
Bundesverfassungsgericht stellt hohe Anforderungen an Verhältnismäßigkeit
Das Bundesverfassungsgericht entschied zu Gunsten des Betroffenen und hob daher die Entscheidung des Oberlandesgerichts auf. Angesichts dessen, dass ein Verstoß gegen die
Unzumutbarkeit der Abstinenzweisung
Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts sei die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.11.2016
Quelle: Bundesverfassungsgericht, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Landshut, Beschluss vom 04.01.2012
[Aktenzeichen: StVK 693/11] - Oberlandesgericht München, Beschluss vom 30.01.2012
[Aktenzeichen: 1 Ws 56, 71, 72/12]
Jahrgang: 2016, Seite: 313 NJW-Spezial 2016, 313
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 23499
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss23499
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.