wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 16. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 01.03.2007
2 BvR 392/07 -

Bundesverfassungsgericht lehnt Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz im "Inzest-Verfahren" ab

Das Bundesverfassungsgericht hat den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz von Patrick S., der mit seiner Schwester vier Kinder hat und deshalb gemäß § 173 Abs. 2 S. 2 StGB (Beischlaf zwischen Geschwistern) verurteilt worden war, abgelehnt. Es bestünde derzeit kein Rechtsschutzbedürfnis, da ein Termin zum Strafantritt noch nicht bestimmt sei.

Der Beschwerdeführer wurde vom Amtsgericht Leipzig wegen Beischlafs zwischen Verwandten zu Freiheitsstrafen von einem Jahr und zwei Monaten sowie von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Die Freiheitsstrafen sind bereits teilweise verbüßt. Der Beschwerdeführer befindet sich zurzeit in Freiheit. Mit seiner Verfassungsbeschwerde wendet er sich gegen die Verurteilung. Zugleich stellte er den Antrag, die Vollstreckung der (Rest-) Freiheitsstrafen bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde im Wege der einstweiligen Anordnung auszusetzen.

Die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat den Antrag des Beschwerdeführers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Nach dem mitgeteilten Sachverhalt bestünde hierfür derzeit kein Rechtsschutzbedürfnis, da ein Termin zum Strafantritt nicht bestimmt ist.

Die Staatsanwaltschaft habe von der Vollstreckung der Freiheitsstrafen aus dem Urteil des Amtsgerichts vorläufig abgesehen. Es stünde nicht mit hinreichender Sicherheit zu erwarten, dass die Vollstreckungsbehörde den Beschwerdeführer unmittelbar nach Abschluss des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht - und damit vor Beendigung des Verfassungsbeschwerdeverfahrens - zum Strafantritt laden werde.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.03.2007
Quelle: ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Grundrechte | Strafrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Beischlaf unter Verwandten (§ 173 StGB) | Inzest

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 3881 Dokument-Nr. 3881

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss3881

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung