Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 08.06.2011
- 2 BvR 2846/09 -
BVerfG: Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung erneut erfolglos
Sicherungsverwahrung ist nur noch bei Erfüllung der besonderen Anforderungen an Verhältnismäßigkeit anzuordnen oder aufrechtzuerhalten
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem weiteren Fall die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung wegen Verletzung des Freiheitsgrundrechts des Untergebrachten und des rechtsstaatlichen Vertrauensschutzgebotes aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.
Der Beschwerdeführer des zugrunde liegenden Falls wurde 1987 wegen versuchten Mordes zu zwölf Jahren und 1997 wegen Totschlags zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Zum Zeitpunkt der zweiten Verurteilung war eine Anordnung der
Unterbringung in Sicherungsverwahrung bzw. deren Fortdauer darf nur noch unter Wahrung strikter Verhältnismäßigkeitsanforderungen angeordnet werden
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 4. Mai 2011 alle Vorschriften des Strafgesetzbuches und des Jugendgerichtsgesetzes über die Anordnung und Dauer der
Vom BVerfG festgesetzte höhere Anforderungen an nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung sind zu beachten
Mit der nun getroffenen Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass die im Urteil vom 4. Mai 2011 festgesetzten höheren Anforderungen an die nachträgliche Anordnung der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.06.2011
Quelle: Bundesverfassungsgericht/ra-online
- EGMR bekräftigt Rechtsprechung zu Unzulässigkeit der nachträglichen Verlängerung der Sicherungsverwahrung
(Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 13.01.2011
[Aktenzeichen: 17792/07, 20008/07, 27360/04 und 42225/07]) - 5. Strafsenat des BGH zur Sicherungsverwahrung: Keine "automatische" Entlassung konventionswidrig untergebrachter Sicherungsverwahrter
(Bundesgerichtshof, Beschluss vom 09.11.2010
[Aktenzeichen: 5 StR 394/10/ 5 StR 440/10/ 5 StR 474/10]) - Bundesverfassungsgericht erklärt nachträgliche Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig
(Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 04.05.2011
[Aktenzeichen: 2 BvR 2365/09, 2 BvR 740/10, 2 BvR 2333/08, 2 BvR 571/10, 2 BvR 1152/10])
Jahrgang: 2011, Seite: 2711 NJW 2011, 2711
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 11867
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss11867
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.