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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 05.05.2008
- 2 BvR 1801/06 -
Hausdurchsuchung bei einem Strafverteidiger wegen des Vorwurfs der Beleidigung nur nach sorgfältiger Prüfung
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung bei einem Rechtsanwalt
Die Durchsuchung der Kanzleiräume eines Rechtsanwalts gegen den ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung läuft, ist rechtswidrig, wenn sich die ihm vorgeworfenen Äußerungen in den Schriftsätzen an das Gericht befinden. Eine Durchsuchung ist dann nicht erforderlich, um den Tatverdacht der Beleidigung zu erhärten. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Der Beschwerdeführer ist
Verfassungsbeschwerde erfolgreich
Die gegen die Durchsuchungsanordnung und die sie bestätigende Entscheidung des Landgerichts gerichtete
Bei Durchsuchung ist der Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und die herausgehobene Bedeutung der Berufsausübung eines Rechtsanwalts zu beachten
Die herausgehobene Bedeutung der Berufsausübung eines Rechtsanwalts für die Rechtspflege und für die Wahrung der Rechte seiner Mandanten gebietet die besonders sorgfältige Beachtung der Eingriffsvoraussetzungen und des Grundsatzes der
Durchsuchung war nicht erforderlich
Die
Bundesverfassungsgericht vermisst Abwägung der berührten Grundrechte mit der Schwere des Tatvorwurfs
Die angegriffenen Beschlüsse lassen nicht erkennen, dass die Gerichte eine Abwägung der berührten Grundrechte mit der Schwere des Tatvorwurfes vorgenommen hätten. Angesichts der Möglichkeit, durch die Ermittlungen wegen Richterbeleidigung Zugriff auf die sonst den Ermittlungsbehörden nach § 97 Abs. 1 in Verbindung mit § 53 Abs. 1 Nr. 2 StPO entzogenen Verteidigerakten zu erhalten, hätte die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.05.2008
Quelle: ra-online, BVerfG (pm)
Jahrgang: 2008, Seite: 217 BRAK-Mitt 2008, 217 | Zeitschrift: Das Deutsche Verwaltungsblatt (DVBl)
Jahrgang: 2008, Seite: 841 DVBl 2008, 841 | Zeitschrift: Juristische Schulung (JuS)
Jahrgang: 2009, Seite: 71, Entscheidungsbesprechung von Michael Sachs JuS 2009, 71 (Michael Sachs) | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2008, Seite: 2422 NJW 2008, 2422 | Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht (wistra)
Jahrgang: 2008, Seite: 301 wistra 2008, 301
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Dokument-Nr. 6075
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