wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 27.09.2006
2 BvR 1603/06 -

Terrorisierender Nachbar darf bestraft werden - Bundesverfassungsgericht bestätigt Verurteilung eines Nachbarn wegen Körperverletzung und Betrug

Nachbar hatte im Namen des Anderen 35 Bestellungen ausgelöst

Wer seinen Nachbarn mit unbestellten Warenlieferungen terrorisiert, kann wegen fahrlässiger Körperverletzung und Betruges verurteilt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.

Der Beschwerdeführer bewohnt ein Mehrfamilienhaus. Weil er sich von seinem Nachbarn belästigt fühlte, bestellte er bei 35 Firmen unter dem Namen des Nachbarn Waren und Dienstleistungen an dessen Adresse.

Der Nachbar erhielt daraufhin wiederholt Lieferungen unter anderem von örtlichen Apotheken, Pizzadiensten und Getränkemärkten. Mehrmals sollte Heizöl geliefert werden, eine Lkw-Ladung Kies wurde angeliefert und auf dem Grundstück abgekippt, Mitarbeiter des Recyclinghofs wollten seine Couch zur Entsorgung abholen und am frühen Abend klingelte der Sanitär- Notdienst wegen angeblich verstopfter Toiletten. Für den Nachbarn hatte dieser Stress gesundheitliche Folgen: Nach den Feststellungen der Tatgerichte musste er sich wegen Unruhezuständen, Nervosität und Schlafstörungen über mehrere Monate mit einem Psychopharmakon ärztlich behandeln lassen. Das Landgericht verurteilte daraufhin den Beschwerdeführer wegen Betrugs und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen. Rechtsmittel des Beschwerdeführers gegen die Verurteilung blieben erfolglos.

Die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Die Verurteilung sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Sie verletze weder das Willkürverbot noch das Gebot der Schuldangemessenheit der Strafe.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.10.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 97/06 des BVerfG vom 19.10.2006

Aktuelle Urteile aus dem Nachbarrecht | Strafrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Betrug | Körperverletzung | Nachbar | Verfassungsbeschwerde | verfassungsgemäß

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 3218 Dokument-Nr. 3218

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss3218

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung