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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 25.02.2008
- 2 BvL 14/05 -
Vorlage eines Finanzgerichts zur Zinsbesteuerung und zum Strafbefreiungserklärungsgesetz an das Bundesverfassungsgericht ist unzulässig
Gericht hat sich nicht hinreichend mit der Frage auseinandergesetzt
Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorlage eines Finanzgerichts zur Zinsbesteuerung und zum Strafbefreiungserklärungsgesetz als unzulässig erklärt.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem "Zinsurteil" von 1991 festgestellt, dass bei der
Mit dem Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit von 2003 wollte der Gesetzgeber einen Anreiz für steuerunehrliche Steuerpflichtige schaffen, in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Gleichzeitig wollten die Überprüfungsmöglichkeiten der Finanzverwaltung maßvoll verbessert werden, um Steuerhinterziehung in der Zukunft zu erschweren. Dem verbesserten Gesetzesvollzug dienten die Regelungen des Strafbefreiungserklärungsgesetzes, das am 30. Dezember 2003 in Kraft trat. Durch die Abgabe einer strafbefreienden Erklärung und Entrichtung einer pauschalen, als Einkommensteuer geltenden Abgabe konnte Strafbefreiung für die in den Veranlagungszeiträumen 1993 bis 2002 erzielten Einnahmen, die zu Unrecht nicht der
Das vorlegende Finanzgericht ist der Auffassung, dass die
Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die
Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zugrunde:
Das vorlegende Finanzgericht setzt sich mit der Frage, ob hinsichtlich der
Soweit die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.04.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 46/08 des BVerfG vom 03.04.2008
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Dokument-Nr. 5850
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