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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 18.02.2022
- 1 BvR 2318/21 -
Verfassungsbeschwerde gegen familiengerichtliche Entscheidungen bei Corona-Schutzmaßnahmen in Schulen erfolglos
Verfassungsbeschwerde unzulässig
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde einer Mutter nicht zur Entscheidung angenommen, mit der diese sich gegen familiengerichtliche Entscheidungen gewandt hatte, welche die Aufhebung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen in der Grundschule des Sohnes der Beschwerdeführerin abgelehnt haben.
Die Beschwerdeführerin ist die Mutter eines Sohnes, in dessen Schule auf infektionsschutzrechtlicher Grundlage unter anderem die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und zur Durchführung von Coronatests galt. Sie regte gegenüber den Familiengerichten ein Kinderschutzverfahren wegen Kindeswohlgefährdung (vgl. § 1666 BGB) an. Damit blieb sie erfolglos. Die Familiengerichte begründeten dies vor allem damit, dass der Anwendungsbereich von § 1666 BGB nicht eröffnet sei, weil der Staat und seine Institutionen keine Dritten im Sinne von Absatz 4 der genannten Vorschrift seien.
BVerfG: Unzuständigkeit der Familiengericht bereits durch BGH geklärt
Das BVerfG hat die
Auch nach Rechtsprechung des BVerwG sind allein Verwaltungsgerichte zuständig
Angesichts der durch den Bundesgerichtshof geklärten fachrechtlichen Rechtslage waren die Voraussetzungen für die Zulassung der Rechtsbeschwerde von vornherein nicht gegeben. Ihr Unterbleiben verletzt die Beschwerdeführerin daher nicht in ihrem Anspruch auf den gesetzlichen Richter. Soweit die Beschwerdeführerin meint, sich auf Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stützen zu können, verkennt sie deren Inhalt. Die gerichtliche Kontrolle von Behördenhandeln, auch hinsichtlich Infektionsschutzmaßnahmen in den jeweiligen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.03.2022
Quelle: Bundesverfassungsgericht, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 31470
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