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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 28.04.2011
- 1 BvR 1409/10 -
Nichtberücksichtigung von Mutterschutzzeiten bei der betrieblichen Zusatzversorgung der VBL verfassungswidrig
Bundesverfassungsgericht bejaht Verstoß gegen das geschlechtsbezogene Diskriminierungsgebot
Die Nichtberücksichtigung von Mutterschutzzeiten bei der betrieblichen Zusatzversorgung der VBL ist verfassungswidrig und stellt eine unzulässige Ungleichbehandlung von Müttern dar. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht.
Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ist eine Zusatzversorgungseinrichtung für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes und hat die Aufgabe, den Arbeitnehmern der an der VBL beteiligten Arbeitgeber im Wege privatrechtlicher Versicherung eine Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. Diese ergänzt die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Das System der
VBL lehnt Anrechnung der Mutterschutzzeiten als umlagefähige Zeiten ab
Die Beschwerdeführerin war als Beschäftigte des öffentlichen Dienstes über ihren Arbeitgeber bei der VBL versichert und befand sich im Jahre 1988 für rund drei Monate im gesetzlich vorgeschriebenen
Urteile von Amts- und Landgericht verstoßen gegen Verbot der geschlechtsbezogenen Diskriminierung
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die mit der
Nichtanrechnung von Mutterschutzzeiten als Umlagemonate für Zusatzversorgung stellt Ungleichbehandlung von Müttern in zweifacher Hinsicht dar
Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zugrunde:
Die VBL nimmt als Anstalt des öffentlichen Rechts eine öffentliche Aufgabe wahr. Ihre Satzung ist daher an die Beachtung des Gleichheitsgrundrechts gebunden. Die in der Satzung geregelte Nichtanrechnung von Mutterschutzzeiten als Umlagemonate für die
Diskriminierung von Müttern durch die Hintertür
Diese
Mutterschutzzeiten müssen zur Gleichbehandlung von Versicherten als Umlagezeiten berücksichtigt werden
Der Verstoß gegen das geschlechtsbezogene Diskriminierungsgebot führt dazu, dass die Beschwerdeführerin eine Anrechnung ihrer Mutterschutzzeiten auf die Wartezeit im Rahmen der betrieblichen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.05.2011
Quelle: Bundesverfassungsgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 11639
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