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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 15.05.2019
- 1 BvQ 43/19 -
Europawahl: Rundfunk Berlin-Brandenburg zur Ausstrahlung eines geänderten Wahlwerbespots der NPD verpflichtet
BVerfG gibt Eilantrag der NPD statt
Das Bundesverfassungsgerichts hat einem Eilantrag der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD), mit dem die Ausstrahlung eines Wahlwerbespots begehrt wurde, stattgegeben.
Im zugrunde liegenden Verfahren hatte die Partei beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) einen im Hinblick auf die Entscheidung der Kammer vom 27. April 2019 geänderten
VG und OVG verneinen Pflicht zur Ausstrahlung des Wahlwerbespots
Der rbb lehnte die Ausstrahlung des Werbespots in den dafür vorgesehenen Zeitfenstern am 30. April und 17. Mai 2019 ab, da dieser einen offenkundigen und schwerwiegenden Verstoß gegen den Straftatbestand der
BVerfG verpflichtet rbb zur Ausstrahlung des Wahlwerbespot
Das Bundesverfassungsgericht gab dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung statt und verpflichtete den rbb zur Ausstrahlung des Wahlwerbespots. Zur Begründung führte das Gericht an, dass sich aus den Entscheidungen der Verwaltungsgerichte nicht mit hinreichender Gewissheit ergebe, dass dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.05.2019
Quelle: Bundesverfassungsgericht/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 27415
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