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Bundessozialgericht, Urteil vom 27.09.2018
- B 9 V 2/17 R -
Soziale Entschädigung bei Internierung in unmittelbarer Nähe von Atomwaffentestgelände möglich
Betroffene waren während Internierungszeit schutzlos ionisierender Strahlung ausgeliefert
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass die von einem in Kasachstan gelegenen Atomwaffentestgelände ausgehende Strahlung für die in unmittelbarer Nähe internierten Wolgadeutschen Versorgungsansprüche wegen erlittener Gesundheitsschäden auslösen kann.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls ist als Spätaussiedler anerkannt. Seine Eltern waren Wolgadeutsche und wurden im Jahr 1941 nach Kasachstan in eine Sondersiedlung zwangsweise umgesiedelt. In dieser Region befand sich das Atomwaffentestgelände der Sowjetunion, die dort von 1949 bis 1991 nukleare Bombentests durchführte. Der 1947 geborene Kläger und seine Eltern standen bis 1956 unter sowjetischer Kommandanturaufsicht und durften die Sondersiedlung ohne behördliche Genehmigung unter Strafandrohung nicht verlassen.
LSG muss mögliche Gesundheitsschädigung durch Strahlungsexposition und dauerhafte gesundheitliche Schädigungsfolgen prüfen
Das Landessozialgericht hatte keine ausreichenden Grundlagen für eine Verurteilung des beklagten Landes zur Gewährung einer Beschädigtenversorgung wegen erlittener
Hinweis auf Rechtsvorschriften
Bundesversorgungsgesetz idF vom 13.12.2007 (BGBl. S. 2904)
Auszug § 1
(1) Wer durch eine militärische oder militärähnliche Dienstverrichtung oder durch einen Unfall während der Ausübung des militärischen oder militärähnlichen Dienstes oder durch die diesem Dienst eigentümlichen Verhältnisse eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung auf Antrag Versorgung.
(2) Einer Schädigung im Sinne des Absatzes 1 stehen Schädigungen gleich, die herbeigeführt worden sind durch
a) eine unmittelbare Kriegseinwirkung
b) eine Kriegsgefangenschaft,
c) eine Internierung im Ausland oder in den nicht unter deutscher Verwaltung stehenden deutschen Gebieten wegen deutscher Staatsangehörigkeit oder deutscher Volkszugehörigkeit,
[...]
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.09.2018
Quelle: Bundessozialgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 26492
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