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Bundessozialgericht, Urteil vom 27.10.2022
B 9 SB 4/21 R -

Kein höherer Grad der Behinderung für jahrelang gelebte Sehstörungen ohne Befund

Nachweis eines organischen Befunds nach versorgungs­medizinischen Grundsätzen zwingend notwendig

Jahrelang gelebte Sehstörungen ohne nachweisbaren organischen Befund rechtfertigen keine Erhöhung des Grades der Behinderung. Das hat das Bundessozialgericht entschieden.

Die maßgebliche Versorgungsmedizin-Verordnung schreibt in ihren versorgungsmedizinischen Grundsätzen zwingend den objektiven Nachweis eines organischen (morphologischen) Befunds für vom behinderten Menschen angegebene Sehstörungen vor, wenn damit ein Grad der Behinderung nach dem Funktionssystem des Auges begründet werden soll.

Rechtsstreit an Vorinstanz zurückverwiesen

Eine jahrelang gelebte Sehstörung ohne nachgewiesenen organischen Befund genügt demgegenüber nicht. Das Bundessozialgericht hat das Urteil des Landessozialgerichts deshalb aufgehoben und den Rechtsstreit an die Vorinstanz zurückverwiesen. Das Gericht muss jetzt prüfen, ob sich die Sehstörungen der Klägerin psychisch-neurologisch erklären lassen oder ob sich doch noch ein morphologischer Befund nachweisen lässt.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.11.2022
Quelle: Bundessozialgericht, ra-online (pm/ab)

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Dokument-Nr.: 32316 Dokument-Nr. 32316

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