wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundessozialgericht, Urteil vom 18.02.2010
B 14 AS 74/08 R -

BSG: Eigenheimzulage kann den tatsächlichen Wohnbedarf senken

Schuldzinsen und Nebenkosten bei Haus- oder Wohnungseigentümern sind nur in Höhe der Mietkosten einer vergleichbaren Mietwohnung zu übernehmen

Der Bezug von Eigenheimzulage kann den tatsächlichen Wohnbedarf eines Beziehers von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts senken. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundessozialgerichts hervor.

Die Kläger (ein Ehepaar mit seinem 2001 geborenen Kind) wohnen in einer dem Kläger zu 1 und der Klägerin zu 2 je zur Hälfte gehörenden Eigentumswohnung mit einer Größe von 73 qm. Die ihnen zustehende Eigenheimzulage beträgt jährlich 3.527,91 Euro. Seit dem 1. Januar 2005 erhalten die Kläger Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II. Die beklagte Stadt berücksichtigte für den Wohnbedarf Kosten von insgesamt 571,17 Euro, von denen sie die Eigenheimzulage in Höhe von 293,99 Euro monatlich in Abzug brachte. Hiergegen machten die Kläger im Widerspruchsverfahren geltend, die Eigenheimzulage für 2006 sei in voller Höhe an die Sparkasse Heilbronn abgetreten. Die Beklagte gab den Widersprüchen teilweise statt und berücksichtigte höhere Beträge als Kosten der Unterkunft. Hierbei ging sie davon aus, dass monatlich durchschnittlich 602,13 Euro an Schuldzinsen anfielen. Durch die Eigenheimzulage werde der Bedarf monatlich um 293,99 Euro gemindert. Das Sozialgericht hat der hiergegen gerichteten Klage stattgegeben und die Beklagte verurteilt, weitere Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung in Höhe von monatlich 293,99 Euro zu gewähren. Das Landessozialgericht hat diese Entscheidung bestätigt.

Das Bundessozialgericht hat das zweitinstanzliche Urteil aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.

Landessozialgericht trifft keine ausreichenden Feststellungen zur Angemessenheit der Unterkunftskosten

Das Gericht konnte nicht abschließend über die Höhe der Kosten der Unterkunft entscheiden. Das Landessozialgericht hat zur Angemessenheit der Unterkunftskosten keine ausreichenden Feststellungen getroffen. Die Beklagte hatte für den Wohnbedarf bereits Kosten in Höhe von 422,01 Euro (zuzüglich der tatsächlichen Heizkosten) anerkannt. Aus der Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von weiteren 293,99 Euro monatlich ergeben sich Gesamtkosten für den Wohnbedarf der Kläger von monatlich 716,- Euro (zuzüglich der tatsächlichen Heizkosten), deren Angemessenheit nicht nachzuvollziehen ist. Das Landessozialgericht wird zu beachten haben, dass nach der ständigen Rechtsprechung der für das Grundsicherungsrecht zuständigen Senate des Bundessozialgerichts Schuldzinsen und Nebenkosten bei Haus- oder Wohnungseigentümern grundsätzlich nur in Höhe der Mietkosten einer vergleichbaren angemessenen Mietwohnung zu übernehmen sind.

LSG muss prüfen, ob Eigenheimzulage zu monatlicher Reduzierung der real anfallenden Schuldzinsen führte

Das Gericht konnte ebenfalls nicht abschließend darüber befinden, inwieweit die den Klägern zufließende Eigenheimzulage als bedarfsmindernd bei den Kosten der Unterkunft abzusetzen ist. Allerdings kann, was der 4. Senat des Bundessozialgerichts bereits angedeutet hat (Urteil vom 3. März 2009, B 4 AS 38/08 R), die Eigenheimzulage den tatsächlichen Wohnbedarf senken, soweit sie etwa zu einer Minderung der Schuldzinsen führt. Kosten der Unterkunft können jeweils nur bis zur Höhe des tatsächlichen Bedarfs berücksichtigt werden. Das Landessozialgericht hat insbesondere zu ermitteln, ob die Eigenheimzulage hier zu einer monatlichen Reduzierung der real anfallenden Schuldzinsen geführt hat.

Werbung

der Leitsatz

§ 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II: "Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind."

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.02.2010
Quelle: ra-online, BSG

Aktuelle Urteile aus dem Sozialrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 9241 Dokument-Nr. 9241

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil9241

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung