Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundessozialgericht, Urteil vom 23.05.2012
- B 14 AS 100/11 R -
Hartz IV: Münzsammlung ist verwertbares Vermögen
Münzsammlung muss verwertet werden, bevor Arbeitslosengeld II beansprucht werden kann
Ein Hilfebedürftiger ist verpflichtet, eine vorhandene Münzsammlung zu verwerten, bevor er Arbeitslosengeld II beanspruchen kann. Einer solchen Verwertbarkeit der Münzsammlung steht keine besondere Härte entgegen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundessozialgerichts hervor.
Im zugrunde liegenden Fall hatte der Grundsicherungsträger den Kläger im Hinblick auf die Verwertbarkeit seiner Münz- und Briefmarkensammlung nicht als hilfebedürftig angesehen und Arbeitslosengeld II nur darlehensweise gewährt hat. Der Kläger war demgegenüber der Auffassung, die Sammlung könne wegen Unwirtschaftlichkeit des Verkaufs bzw. wegen einer besonderen Härte bei einem Verkauf nicht als
Sachverständiger schätzt Wert der Münzsammlung auf 21.432 Euro
Der Beklagte hatte ein Sachverständigengutachten veranlasst, um den Wert der Münzsammlung zu ermitteln. Anhand der vom Kläger vorgelegten Quittungen kam der Sachverständige zu dem Ergebnis, dass der Wert der Münzsammlung auf 21.432 Euro zu schätzen sei. Er legte der Ermittlung den Ankaufswert der
Pflicht zur Verwertung der Münzsammlung stellt keine besondere Härte dar
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass der Kläger im streitigen Zeitraum (August 2005 bis Ende Februar 2006) die von ihm begehrten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht als Zuschuss beanspruchen konnte. Seine Münzsammlung ist als verwertbarer Vermögensgegenstand zu berücksichtigen. Der Verwertbarkeit der Münzsammlung steht weder eine offensichtliche Unwirtschaftlichkeit noch eine besondere Härte entgegen. Das Vorliegen von offensichtlicher Unwirtschaftlichkeit kann bei einer Münzsammlung nicht nach denselben Kriterien beurteilt werden, die in der Rechtsprechung für die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.05.2012
Quelle: Bundessozialgericht/ra-online
- Angesparte Grundrente nach dem Opferentschädigungsgesetz ist grundsätzlich kein verwertbares Vermögen
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27.05.2010
[Aktenzeichen: BVerwG 5 C 7.09]) - ALG II erst nach Verwertung der Lebensversicherung
(Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 05.09.2006
[Aktenzeichen: L 7 AS 50/06 ER])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 13527
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil13527
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.