wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 23. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundessozialgericht, Urteil vom 25.01.2006
B 12 KR 27/04 R -

Arbeitgeber-Beiträge für geringfügig Beschäftigte verfassungsgemäß

Die für Mini-Jobber erhobenen Sozialversicherungsbeiträge sind nach einem Urteil des Bundessozialgerichts verfassungsgemäß. Der vom Arbeitgeber bei einer geringfügigen Beschäftigung zu zahlende Pauschalbeitrag ist nicht zu beanstanden.

Geringfügige Beschäftigungen sind in der Sozialversicherung in der Regel versicherungsfrei. Arbeitgeber dieser geringfügig beschäftigten Arbeitnehmer tragen in der gesetzlichen Krankenversicherung seit dem 1. April 1999 einen Pauschalbeitrag in Höhe von 10 vH des Arbeitsentgelts. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer bei einem Träger der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Dies ist unter anderem bei Familienversicherten und - wie hier - bei freiwillig Krankenversicherten der Fall.

Im vorliegenden Fall bezieht der Arbeitnehmer aus einer Hauptbeschäftigung ein Entgelt oberhalb der Pflichtversicherungsgrenze. Er ist damit schon deshalb auch in seiner hier in Frage stehenden weiteren Beschäftigung versicherungsfrei. Hierbei bliebe es damit auch, wenn in der weiteren Beschäftigung die Geringfügigkeitsgrenzen überschritten würden. Die klagende Arbeitgeberin beruft sich unter diesen Umständen darauf, dass sie zu Unrecht mit den Arbeitgebern solcher Arbeitnehmer gleich behandelt wird, bei denen das Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze zur Versicherungspflicht führt.

Die Klägerin ist vor dem Sozialgericht und vor dem Landessozialgericht erfolglos geblieben. Der Senat hat die Revision der Klägerin zurückgewiesen.

Die gesetzliche Regelung, nach der der Pauschalbeitrag für alle versicherungsfreien geringfügigen Beschäftigungen erhoben wird, ist verfassungsgemäß. Der Gesetzgeber musste für die Beitragserhebung nicht danach unterscheiden, ob die Beschäftigung neben der Versicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit auch aus anderen Gründen versicherungsfrei ist. Es ist für die Beitragspflicht im hier ent­schiedenen Fall daher unerheblich, dass der geringfügig Beschäftigte schon in seiner Hauptbeschäftigung versicherungsfrei ist.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.01.2006
Quelle: Pressemitteilung Nr. 03/06 des BSG vom 26.01.2006

Aktuelle Urteile aus dem Sozialversicherungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 1799 Dokument-Nr. 1799

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil1799

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?