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Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.07.2010
- Xa ZR 124/07 -
BGH: Patent über Verfahren zur Herstellung von Geldscheinen nichtig
Rechtswirkungen des Patents entfallen rückwirkend
Der Bundesgerichtshof hatte über eine Nichtigkeitsklage der Europäischen Zentralbank gegen ein Patent zu entscheiden, das ein Verfahren zur Herstellung eines fälschungssicheren Dokuments, zum Beispiel von Geldscheinen, betrifft.
Das angegriffene
Sachverhalt
Die Patentinhaberin führt gegen die Europäische Zentralbank in mehreren europäischen Ländern Rechtsstreitigkeiten. Sie macht geltend, bei der Herstellung der Euro-Banknoten werden von der patentierten Lehre Gebrauch gemacht. Die Europäische Zentralbank wehrt sich dagegen mit einer Nichtigkeitsklage, die in jedem Land, für das das
Bundespatentgericht weist Nichtigkeitsklage ab
In Deutschland hat das in erster Instanz zuständige Bundespatentgericht die Nichtigkeitsklage abgewiesen. Nach seiner Auffassung greift keiner der von der Klägerin vorgetragenen Nichtigkeitsgründe.
Erteilte Fassung des Patents geht über Inhalt der ursprünglichen Anmeldung hinaus
Der Bundesgerichtshof hat die Entscheidung des Bundespatentgerichts abgeändert und das
Für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sind die Rechtswirkungen des Patents damit rückwirkend entfallen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.07.2010
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
- Bundespatentgericht, Urteil vom 27.03.2007
[Aktenzeichen: 1 Ni 5/06 (EU)]
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Dokument-Nr. 9918
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