Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.01.2019
- XII ZR 71/18 -
BGH: Auskunftsanspruch eines mittels Samenspende in der DDR gezeugten Kindes steht Anonymitätszusage an Samenspender nicht entgegen
Anonymitätszusage mit Persönlichkeitsrecht des Kindes nicht vereinbar
Macht ein in der DDR mittels Samenspende gezeugtes Kind einen Auskunftsanspruch geltend, so steht diesem Anspruch die nach DDR-Recht zulässige Anonymitätszusage an den Samenspender nicht entgegen. Diese Zusage ist mit dem Persönlichkeitsrecht des Kindes nicht vereinbar. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 1990 wurde auf dem Gebiet der
Amtsgericht und Landgericht wiesen Auskunftsklage ab
Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht Dresden folgten der Begründung des Klinikums und wiesen daher die Auskunftsklage ab. Dagegen richtete sich die Revision des Kindes.
Bundesgerichtshof hält Anonymitätszusage für unbeachtlich
Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten des Kindes. Auf Grundlage der bisher getroffenen Feststellungen könne der
Keine Schadensersatzpflicht des Klinikums gegenüber Samenspender
Soweit das Klinikum befürchtete vom Samenspender wegen der Unwirksamkeit der Anonymitätszusage auf Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden, hielt der Bundesgerichtshof diese Befürchtung für unbegründet. Dem Klinikum könne wegen der zum Zeitpunkt der Zusicherung geltenden Rechtslage keine Pflichtwidrigkeit aufgrund der Zusicherung vorgeworfen werden.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.04.2020
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Dresden, Urteil vom 18.07.2017
[Aktenzeichen: 102 C 6071/16] - Landgericht Dresden, Urteil vom 20.07.2018
[Aktenzeichen: 3 S 390/17]
Jahrgang: 2019, Seite: 537 FamRZ 2019, 537 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2018, Seite: 424 MDR 2018, 424 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2019, Seite: 424 MDR 2019, 424 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2019, Seite: 848 NJW 2019, 848
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 28631
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil28631
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.