Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.12.2013
- XII ZR 58/12 -
Vaterschaftsanfechtung: Verwendung eines Kondoms schließt Möglichkeit einer Empfängnis nicht aus
Zweifel an Vaterschaft bestehen / Außerehelicher Geschlechtsverkehr setzt Frist zur Vaterschaftsanfechtung in Lauf
Bei einem außerehelichen Geschlechtsverkehr besteht die nicht ganz fernliegende Möglichkeit, dass es zu einer Empfängnis gekommen ist. Daher beginnt ab diesem Zeitpunkt bzw. ab dem Zeitpunkt der Geburt des Kindes die Frist zur Vaterschaftsanfechtung (§ 1600 b Abs. 1 BGB). Dabei spielt es keine Rolle, dass ein Kondom verwendet wurde. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Ehepaar bekam im April 2004 einen Sohn. Nachdem sich das Ehepaar jedoch trennte, focht die Mutter im Juli 2009 die
Amtsgericht gab Klage statt, Oberlandesgericht wies sie ab
Das Amtsgericht Siegburg stellte fest, dass der Ex-Mann der Klägerin nicht der Vater des Kindes war und gab der
BGH hielt Klage ebenso für verspätet
Der Bundesgerichtshof folgte der Argumentation des Oberlandesgerichts und wies die Revision der Klägerin daher zurück. Nach § 1600 b Abs. 1 BGB müsse eine
Außerehelicher Geschlechtsverkehr begründet Zweifel an Vaterschaft
Zu den Umständen, die Zweifel an der
Verwendung von Kondomen unerheblich
Diese nicht ganz fernliegende Möglichkeit werde nach Auffassung des Bundesgerichtshofs nicht dadurch ausgeschlossen, dass
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.02.2014
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Siegburg, Urteil vom 21.02.2011
[Aktenzeichen: 328 F 28/09] - Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 07.11.2011
[Aktenzeichen: II-14 UF 115/11]
- Anfechtung der Vaterschaft durch den biologischen Vater auch im Fall der Samenspende
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.05.2013
[Aktenzeichen: XII ZR 49/11]) - Täuschung der Ehefrau über Vaterschaft führt zur Herabsetzung des Unterhalts
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.02.2012
[Aktenzeichen: XII ZR 137/09]) - Kuckuckskinder: Mutter ist Scheinvater gegenüber zur Auskunft über leiblichen Vater verpflichtet
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.11.2011
[Aktenzeichen: XII ZR 136/09])
Jahrgang: 2014, Seite: 281 MDR 2014, 281 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2014, Seite: 629 NJW 2014, 629
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 17650
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil17650
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.