Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.12.2007
- XII ZR 23/06 -
BGH: Keine Obliegenheit des Unterhaltsschuldners zur Einleitung der Verbraucherinsolvenz zwecks Sicherung des Ehegattenunterhalts
Verfassungsrechtlich geschützte allgemeine Handlungsfreiheit des Unterhaltsschuldners gebührt Vorrang vor Ehegattenunterhaltspflicht
Wer dem getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten unterhaltspflichtig ist, hat keine Pflicht zur Einleitung der Verbraucherinsolvenz, wenn er den Unterhalt nicht leisten kann. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Der u. a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich erneut mit der Frage zu befassen, ob ein Unterhaltsschuldner verpflichtet ist, laufenden Unterhaltsansprüchen durch Einleitung der
Mit Urteil vom 23. Februar 2005 - XII ZR 114/03 - (BGHZ 162, 234) hatte der BGH entschieden, dass einen Unterhaltsschuldner im Verhältnis zu seinen minderjährigen Kindern grundsätzlich eine Obliegenheit zur Einleitung der
Ob den Unterhaltsschuldner eine solche Obliegenheit zur Einleitung der
Das Gesetz hat den Ehegattenunterhalt nicht mit dem gleichen Gewicht ausgestattet wie den Unterhaltsanspruch minderjähriger Kinder, die regelmäßig nicht in der Lage sind, selbst für ihren Unterhalt zu sorgen. Gegenüber getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten besteht deswegen keine gesteigerte
Werbung
BGB § 1361 Abs. 1 und 2; InsO §§ 36 Abs. 1, 286 ff., 304 ff.
Im Rahmen des Trennungsunterhalts trifft den Unterhaltsschuldner grundsätzlich keine Obliegenheit zur Einleitung der Verbraucherinsolvenz (Abgrenzung zum Senatsurteil BGHZ 162, 234 = FamRZ 2005, 608).
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.12.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 192/2007 des BGH vom 12.12.2007
- Amtsgericht Kassel, Urteil vom 07.04.2005
[Aktenzeichen: 540 F 91/03] - Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 30.11.2005
[Aktenzeichen: 2 UF 166/05]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 5294
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil5294
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.