wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 13.01.1999
XII ZB 148/95 -

BGH: Ausschluss des Ver­sorgungs­ausgleichs bei vorzeitigem Ruhestand des aus­gleichs­pflichtigen Ehegatten und Möglichkeit des anderen Ehegatten zum Ausbau seiner Rentenansprüche durch weitere Berufstätigkeit

Anwendung der Härteregelung des § 27 des Ver­sorgungs­ausgleich­gesetzes

Ist der aus­gleichs­pflichtige Ehegatte in den vorzeitigen Ruhestand versetzt worden und besteht für den anderen Ehegatten die Möglichkeit durch die weitere Berufstätigkeit seine Rentenansprüche auszubauen, so kann dies den Ausschluss des Ver­sorgungs­ausgleichs gemäß § 27 des Ver­sorgungs­ausgleich­gesetzes (VersAusglG) rechtfertigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Anlässlich einer Ehescheidung im Jahr 1992 beantragte der ausgleichspflichtige Ehemann den Ausschluss des Versorgungsausgleichs. Der 52-jährige ehemalige Lehrer begründete dies damit, dass er seit dem Jahr 1983 wegen Dienstunfähigkeit im Ruhestand ist und daher keine weiteren Rentenansprüche erwerben könne. Seine 53-jährige Ehefrau könne dagegen durch die weitere Berufstätigkeit ihre Rentenansprüche ausbauen. Während das Amtsgericht Ludwigsburg die Einwände des Ehemanns für unerheblich hielt, schloss das Oberlandesgericht Stuttgart den Versorgungsausgleich teilweise aus. Dagegen richteten sich die weiteren Beschwerden der Eheleute.

Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen unbilliger Härte

Der Bundesgerichtshof entschied, dass der Versorgungsausgleich wegen unbilliger Härte gemäß § 1587 c Nr. 1 BGB (neu: § 27 VersAusglG) ausgeschlossen sei, wenn der ausgleichspflichtige Ehegatte in den vorzeitigen Ruhestand versetzt wurde und für den anderen Ehegatten die Möglichkeit besteht durch die weitere Berufstätigkeit seine Rentenansprüche auszubauen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.10.2017
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Vorinstanzen:
  • Amtsgericht Ludwigsburg, Beschluss vom 30.06.1993
    [Aktenzeichen: 2 F 507/90]
  • Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 10.08.1995
    [Aktenzeichen: 18 UF 340/93]
Aktuelle Urteile aus dem Familienrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ)
Jahrgang: 1999, Seite: 499
FamRZ 1999, 499
 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 1999, Seite: 423
MDR 1999, 423
 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 1999, Seite: 585
NJW-RR 1999, 585

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 24970 Dokument-Nr. 24970

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss24970

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung