wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.01.2007
XI ZR 44/06 -

Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

Treuhänderin ohne Vertretungsmacht schließt keine wirksamen Verträge ab

Der Bundesgerichtshof hatte über die Verjährung eines Bereicherungsanspruchs im Zusammenhang mit Darlehen zur Finanzierung einer Eigentumswohnung zu entscheiden.

In dem zugrunde liegenden Fall erteilten die Kläger einer Treuhänderin, die nicht über eine Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz verfügte, in einem Treuhandvertrag eine umfassende Vollmacht zum Abschluss sämtlicher für den Erwerb der Eigentumswohnung erforderlichen Verträge. Die Treuhänderin schloss für die Kläger 1996 zunächst einen Darlehensvertrag zur Zwischenfinanzierung des Kaufpreises. Dieser wurde durch einen weiteren von der Treuhänderin namens der Kläger abgeschlossenen Darlehensvertrag abgelöst. Nur bei Abschluss des Endfinanzierungsdarlehens lag der Beklagten eine notarielle Ausfertigung der umfassenden Vollmacht vor. Mit der Klage verlangen die Kläger die an die Beklagte erbrachten Leistungen zurück. Die Beklagte beruft sich auf Verjährung. Das Berufungsgericht hat der Klage stattgegeben.

Der Bundesgerichtshof hat die Revision zurückgewiesen. Den Klägern steht ein Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung auf Rückzahlung des zur Ablösung des Zwischenfinanzierungskredits aufgewendeten Geldbetrags zu, weil dieser Vertrag mangels Vertretungsmacht der Treuhänderin nicht wirksam für die Kläger abgeschlossen worden ist. Der Rückzahlungsanspruch ist nicht verjährt. Gemäß Art. 229 § 6 Abs. 1 und 4 EGBGB richtet sich die Verjährung dieses Anspruchs nach § 195 BGB (n. F.). Der Lauf dieser regelmäßigen Verjährungsfrist ist auch in Überleitungsfällen unter Einbeziehung der subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB zu berechnen. Die Kläger hatten am 1. Januar 2002 nicht die erforderliche Kenntnis, weil ihnen nach den Feststellungen des Berufungsgerichts das Zwischenfinanzierungsdarlehen nicht bekannt war. Die Kenntnis der Treuhänderin ist ihnen im Rahmen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB nicht entsprechend § 166 Abs. 1 BGB zuzurechnen, weil der Treuhandvertrag und die erteilte Vollmacht wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz nichtig sind.

Vorinstanzen

LG Frankenthal (Pfalz) – Urteil vom 9. Dezember 2004 7 O 269/04

OLG Zweibrücken – Urteil vom 23. Januar 2006 – 7 U 7/05

Werbung

der Leitsatz

BGB §§ 195, 199 Abs. 1 Nr. 2, EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 4 Satz 1

a) Richtet sich die Verjährung nach der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 195 BGB, so ist der Fristbeginn in Überleitungsfällen nach Art. 229 § 6 Abs. 4 Satz 1 EGBGB unter Einbeziehung der subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 BGB zu berechnen.

b) Dem Treugeber ist das Wissen des Treuhänders im Rahmen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB nicht entsprechend § 166 Abs. 1 BGB zuzurechnen, wenn der Treuhandvertrag und die erteilte Vollmacht wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz nichtig sind.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.01.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 12/07 des BGH vom 23.01.2007

Aktuelle Urteile aus dem Bankrecht | Bereicherungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 3689 Dokument-Nr. 3689

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil3689

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung