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Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.10.2009
- XI ZR 255/08 -
Sparkasse darf Darlehen verkaufen - BGH erlaubt Abtretung von Darlehensforderungen durch eine Sparkasse
Abtretung stellt keinen Verstoß gegen das Bankgeheimnis dar
Eine Abtretung einer Darlehensforderung durch eine als Anstalt des öffentlichen Rechts organisierte Sparkasse ist wirksam. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
In dem zugrunde liegenden Fall begehrt der Kläger gegenüber der von ihm in Anspruch genommenen Sparkasse die Feststellung, dass ein zwischen ihnen in den 90er Jahren des vergangenen Jahrhunderts zustande gekommenes Darlehensverhältnis ungeachtet einer Abtretungserklärung der Sparkasse fortbestehe und diese auch weiterhin Inhaberin der zur Absicherung der Darlehensrückzahlungsforderungen eingetragenen Grundschulden sei. Der Kläger ist der Auffassung, die
Verletzung des Privatgeheimnisses durch Forderungsabtretung nicht gegeben
Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Klägers zurückgewiesen. Die Beklagte war zur
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.10.2009
Quelle: ra-online, BGH
- Landgericht Itzehoe, Urteil vom 16.01.2007
[Aktenzeichen: 7 O 103/06] - Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 18.10.2007
[Aktenzeichen: 5 U 19/07]
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Dokument-Nr. 8673
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