Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.02.2017
- X ZR 49/16 -
BGH: Unterlassener Hinweis des Reiseveranstalters auf Obliegenheit des Reisenden zur Mängelanzeige entschuldigt unterbliebene Mängelanzeige durch Reisenden
Reisepreisminderung trotz unterbliebener Mängelanzeige
Zwar setzt eine Reisepreisminderung gemäß § 651 d Abs. 2 BGB eine vorherige Mängelanzeige voraus. Einen Reisenden trifft jedoch für eine unterbliebene Mängelanzeige kein Verschulden, wenn der Reiseveranstalter es unterlassen hat, in der Reisebestätigung oder durch eine Verweisung in das Reiseprospekt, den Reisenden ausreichend auf seine Obliegenheit zur Mängelanzeige hinzuweisen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Mann hatte für sich, seine Lebensgefährtin und ihre beiden Kinder eine Reise in die Türkei von Ende Juli bis Mitte August 2014 gebucht. Nach der Ankunft im Hotel erfuhren die Urlauber, dass das gebuchte Familienzimmer nicht zur Verfügung stand und sie stattdessen in einem kleineren Zimmer untergebracht werden müssten. Die Urlauber waren damit zwar nicht einverstanden, nahmen den Umstand aber zunächst hin. Zehn Tage später beschwerte sich der Mann bei seiner Reiseveranstalterin über die Ausstattung des ihm zugewiesen Zimmers. Einen Tag später konnten die Urlauber in ein Familienzimmer umziehen. Nachträglich machte der Mann ab dem ersten Tag des Urlaubs eine
Amtsgericht weist Klage ab, Landgericht gibt ihr statt
Während das Amtsgericht Düsseldorf die Klage abwies, gab ihr das Landgericht Düsseldorf statt. Die
Bundesgerichtshof bejaht ebenfalls Anspruch auf Reisepreisminderung
Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies daher die Revision der Beklagten zurück. Dem Kläger stehe der Anspruch auf die
Kein schuldhaftes Unterlassen der Mängelanzeige
Zwar komme eine
Hinweis des Reiseveranstalters auf Obliegenheit des Reisenden zur Mängelanzeige
Der Bundesgerichtshof verwies darauf, dass der
Unterlassener Hinweis des Reiseveranstalters auf Obliegenheit des Reisenden zur Mängelanzeige entschuldigt unterbliebene Mängelanzeige durch Reisenden
Habe der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.09.2017
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.06.2015
[Aktenzeichen: 291c C 1/15] - Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 08.04.2016
[Aktenzeichen: 22 S 311/15]
Jahrgang: 2017, Seite: 696 MDR 2017, 696 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2017, Seite: 2034 NJW 2017, 2034 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2017, Seite: 756 NJW-RR 2017, 756 | Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa)
Jahrgang: 2017, Seite: 168 RRa 2017, 168
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 24784
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil24784
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.