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Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.09.2014
- X ZR 1/14 -
In Reisevertrag muss nicht genauer Zeitpunkt für Hin- und Rückreise vereinbart werden
BGH zur Angabe der Flugzeiten in einer Reisebestätigung
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass in einem Reisevertrag vereinbart werden kann, dass die genauen Zeitpunkte für die Hin- und Rückreise, insbesondere die genauen Uhrzeiten, erst zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden.
Im zugrunde liegenden Verfahren verlangte der klagende Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände, soweit im Revisionsverfahren noch von Interesse, von der beklagten Reiseveranstalterin, es zu unterlassen, an Verbraucher Bestätigungen über den Abschluss eines Reisevertrags zu übermitteln, ohne die voraussichtliche Zeit der Abreise (Abflug) und der Rückkehr (Landung des Rückflugs) anzugeben. Er wendet sich insbesondere gegen die bloße Angabe eines Hin- und Rückflugdatums mit dem Zusatz "Genaue
Die Vorinstanzen wiesen die Klage ab. Der Bundesgerichtshof wies die dagegen gerichtete Revision des Klägers zurück und entschied, dass die beanstandeten Angaben nicht gegen die Vorgaben in § 6 Abs. 2 Nr. 2 BGB-InfoV* verstoßen.
Reisender muss lediglich über Inhalt des geschlossenen Reisevertrags informiert werden
Der Bundesgerichtshof entschied bereits im Urteil vom 10. Dezember 2013, dass diese Vorschrift keine inhaltlichen Anforderungen an Reiseverträge enthält, sondern lediglich festlegt, dass der Reisende über den Inhalt des geschlossenen Reisevertrags informiert werden muss.
Angabe "Genaue Flugzeiten noch nicht bekannt!" kann ausreichend sein
In einem
Erläuterungen
* - § 6 BGB-Informationspflichten-Verordnung (BGB-InfoV) Reisebestätigung, Allgemeine Reisebedingungen
Der
Die Reisebestätigung muss, sofern nach der Art der Reise von Bedeutung, [...] folgende Angaben enthalten:
1. endgültiger Bestimmungsort [...]
2.Tag, voraussichtliche Zeit und Ort der Abreise und Rückkehr [...]
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.09.2014
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
- Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 04.07.2012
[Aktenzeichen: 12 O 223/11] - Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 22.11.2013
[Aktenzeichen: I-7 U 271/12]
- BGH: Reiseveranstalter dürfen nicht ohne Grund vereinbarte Flugzeiten ändern
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.12.2013
[Aktenzeichen: X ZR 24/13]) - Abflugzeiten sind verbindlich: Keine unverbindlichen Flugzeiten durch Klausel im Kleingedruckten
(Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 07.02.2013
[Aktenzeichen: 11 U 82/12])
Jahrgang: 2015, Seite: 15 MDR 2015, 15 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2014, Seite: 3721 NJW 2014, 3721
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Dokument-Nr. 18839
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