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Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.12.2012
- VIII ZR 96/12 -
eBay: Abweichungen der Produktbeschreibungen vom tatsächlichen Zustand begründen Mangel der Kaufsache
Produktbeschreibungen müssen richtig sein
Wird eine Kaufsache in einem Angebot beschrieben und weist die Beschaffenheit der Sache nicht den beschriebenen Zustand auf, so liegt ein Mangel vor. Der Verkäufer kann sich in dem Fall auch nicht auf einen Gewährleistungsausschluss berufen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Berlinerin bot über
BGH hob Berufungsurteil auf
Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten der beklagten Verkäuferin. Das Berufungsurteil sei rechtsfehlerhaft gewesen. Zwar habe ein
Boot war mangelhaft
Das Boot sei mangelbehaftet gewesen, da es nicht die
Gewährleistungsausschluss griff nicht
Weiterhin habe nach Ansicht des BGH der
Möglichkeit zur Mangelbeseitigung fehlte
Das Berufungsurteil sei jedoch aufzuheben gewesen, da das Landgericht nicht hinreichend Feststellungen dazu getroffen hatte, ob nicht eine Mangelbeseitigung durch die Verkäuferin möglich gewesen wäre.
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BGB §§ 269, 275, 323, 326, 434, 437, 440
a) Ein taugliches Nacherfüllungsverlangen muss auch die Bereitschaft des Käufers umfassen, dem Verkäufer die Kaufsache zur Überprüfung der erhobenen Mängelrügen für eine entsprechende Untersuchung zur Verfügung zu stellen. Der Verkäufer ist deshalb nicht verpflichtet, sich auf ein Nacherfüllungsverlangen des Käufers einzulassen, bevor dieser ihm am Erfüllungsort der Nacherfüllung die Gelegenheit zu einer solchen Untersuchung gegeben hat (Bestätigung von BGH, NJW 2010, 1448, und BGHZ 189, 196).
b) Das Rücktrittsrecht des Gläubigers nach § 326 Abs. 5 BGB besteht im Falle so genannter wirtschaftlicher Unmöglichkeit nur und erst dann, wenn der Schuldner gemäß § 275 Abs. 2 BGB von seinem Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hat.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.02.2013
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 17.11.2010
[Aktenzeichen: 7 C 305/09] - Landgericht Berlin, Urteil vom 20.02.2012
[Aktenzeichen: 52 S 5/11]
- BGH zur Haftung für die Unfallfreiheit eines bei einem Autokauf vom Händler in Zahlung genommenen Gebrauchtwagens
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.12.2012
[Aktenzeichen: VIII ZR 117/12]) - Rücktritt vom Kaufvertrag bei zu Unrecht getragener Umweltplakette
(Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 22.12.2011
[Aktenzeichen: I-22 U 103/11])
Jahrgang: 2013, Seite: 199 CR 2013, 199 | Zeitschrift: Juristische Schulung (JuS)
Jahrgang: 2013, Seite: 931 JuS 2013, 931 | Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR)
Jahrgang: 2013, Seite: 294 MMR 2013, 294 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2013, Seite: 1074 NJW 2013, 1074
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Dokument-Nr. 15261
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