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Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.05.2010
- VIII ZR 96/09 -
BGH zu Begründungsanforderungen bei fristloser Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses
Zahlungsverzug als Kündigungsgrund des Vermieters zulässig
Ein Vermieter darf seinen Mietern wegen Zahlungsrückständen fristlos das Mietverhältnis kündigen. Stützt er die Kündigung auch auf frühere Rückstände, reicht es zur formellen Wirksamkeit der Kündigung aus, wenn der Mieter anhand der Begründung des Kündigungsschreibens erkennen kann, von welchem Mietrückstand der Vermieter ausgeht. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
Im zugrunde liegenden Fall hat die
Amtsgericht hält Kündigung wegen Verstoßes gegen die Begründungspflicht für unwirksam
Das Amtsgericht hat die
BGH: Fristlose Kündigung ist zulässig und wird Begründungsanforderungen gerecht
Die dagegen gerichtete Revision der
Mieter muss anhand der Begründung des Kündigungsschreibens erkennen, von welchem Mietrückstand der Vermieter ausgeht
Diese Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof nun für Fallgestaltungen weiter entwickelt, in denen der
§ 543 BGB: Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
(1) Jede Vertragspartei kann das
(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
1. …
2. …
3. der Mieter
a) für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der
b) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der
…
Erläuterungen
* - § 569 BGB: Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund [Sondervorschrift für Wohnraummietverhältnisse]
…
(4) Der zur Kündigung führende wichtige Grund ist in dem Kündigungsschreiben anzugeben.
…
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.05.2010
Quelle: ra-online, BGH
- Amtsgericht Leipzig, Urteil vom 30.06.2008
[Aktenzeichen: 167 C 5138/07] - Landgericht Leipzig, Urteil vom 18.03.2009
[Aktenzeichen: 1 S 372/08]
- Fristlose Kündigung wegen rückständiger Miete erst bei Zahlungsverzug von zwei vollen Mieten möglich
(Landgericht Duisburg, Beschluss vom 24.03.2006
[Aktenzeichen: 13 T 28/06]) - BGH: Zur Kündigung des Vermieters wegen Zahlungsverzugs des Mieters
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.02.2005
[Aktenzeichen: VIII ZR 6/04])
Jahrgang: 2010, Seite: 975 GE 2010, 975 | Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR)
Jahrgang: 2010, Seite: 414 IMR 2010, 414 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2010, Seite: 979 MDR 2010, 979 | Zeitschrift: Der Miet-Rechts-Berater (MietRB)
Jahrgang: 2010, Seite: 260 MietRB 2010, 260 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2010, Seite: 3015 NJW 2010, 3015 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2010, Seite: 548 NZM 2010, 548 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2010, Seite: 484 WuM 2010, 484 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2010, Seite: 839 ZMR 2010, 839
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Dokument-Nr. 9641
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