wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 21.08.2018
VIII ZR 92/17 -

BGH: Wirksamer Ausschluss der Verzinsung der Mietkaution durch Mietvertrag aus der Zeit vor 1983

Keine unangemessene Benachteiligung des Wohnungsmieters bei Ausschluss der Verzinsung durch Mietvertrag von 1966

Wird durch einen Mietvertrag von 1966 die Verzinsung der Mietkaution ausgeschlossen, so liegt darin keine unangemessene Benachteiligung des Mieters gemäß § 307 Abs. 1 BGB. Denn eine Pflicht zur Verzinsung bestand damals nicht. Die Vorschrift des § 551 BGB kommt gemäß Art. 229 § 3 Abs. 8 EGBGB auf Mietverträge aus der Zeit vor 1983 nicht zur Anwendung. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach der Beendigung des Mietverhältnisses über eine Wohnung im Jahr 2015 verlangte die ehemalige Mieterin nicht nur die Rückzahlung der Mietkaution, sondern auch die Zahlung der Zinsen aus der Kaution. Bei Mietvertragsschluss im Jahr 1966 leistete die Mieterin eine Barkaution in Höhe von 500 DM. Sie errechnete daraus einen Zinsbetrag von ca. 670 EUR. Der Vermieter sah einen Anspruch auf Verzinsung als nicht gegeben an und verwies zur Begründung auf eine Klausel im Mietvertrag, wonach die Mietkaution unverzinslich ist. Die Mieterin gab sich damit nicht zufrieden und erhob Klage. Sowohl das Amtsgericht Nürnberg als auch das Landgericht Nürnberg-Fürth wiesen die Klage ab. Dagegen legte die Mieterin Revision ein.

Kein Anspruch auf Verzinsung der Mietkaution

Der Bundesgerichtshof entschied gegen die Mieterin. Ihr stehe kein Anspruch auf Verzinsung der Mietkaution zu. Die Regelung zum Ausschluss der Verzinsung im Mietvertrag sei wirksam. Dadurch werde die Mieterin nicht unangemessen benachteiligt im Sinne von § 307 Abs. 1 BGB. Denn der Vermieter sei zu dieser Zeit zu einer Verzinsung der Kaution noch nicht verpflichtet gewesen. Eine solche Pflicht habe der Gesetzgeber für den sozialen Wohnungsbau erst im Jahr 1980 und für den nicht preisgebundenen Wohnraum im Jahr 1982 angeordnet.

Vorschrift des § 551 BGB zur Verzinsung nur auf Mietverträge ab 1983 anwendbar

Zwar lege § 551 Abs. 3 BGB dem Vermieter die Pflicht auf, so der Bundesgerichtshof, die Mietkaution verzinslich anzulegen. Die Regelung sei grundsätzlich auch auf alte Mietverhältnisse anzuwenden. Dies gelte nach Art. 229 § 3 Abs. 8 EGBGB jedoch nicht, wenn die Verzinsung der Kaution vor dem 1. Januar 1983 durch Vertrag ausgeschlossen worden sei. So lag der Fall hier.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.11.2018
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Vorinstanzen:
  • Amtsgericht Nürnberg, Urteil vom 12.08.2016
    [Aktenzeichen: 30 C 2151/16]
  • Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 21.03.2017
    [Aktenzeichen: 7 S 6817/16]
Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 26742 Dokument-Nr. 26742

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss26742

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung