wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern2/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.04.2019
VIII ZR 56/18 -

Kein Zwang zur Zahlung per Lastschrift: Energieversorger müssen bei Online-Bestellung eines Stromtarifs verschiedene Bezahlmöglichkeiten anbieten

Stromtarif muss auch für Kunden ohne Girokonto erhältlich sein

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Energieversorger Verbrauchern vor der Online-Bestellung eines Stromtarifs verschiedene Bezahlmöglichkeiten anbieten müssen - darunter auch eine Zahlungsweise, die Kunden ohne Girokonto nutzen können.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21) ihren Online-Stromtarif unter anderem über Vergleichsportale angeboten. Um den Tarif abzuschließen, mussten sich Verbraucher für die Bezahlung per Lastschrift entscheiden. Ohne Eingabe ihrer Kontodaten konnten sie die Bestellung nicht abschließen.

Bezahlung nur per Bankeinzug wirkt diskriminierend

Der Bundesgerichtshof schloss sich in seiner Entscheidung der Auffassung des Bundesverbands der Verbraucherzentralen an, dass diese Praxis rechtswidrig ist. Das Energiewirtschaftsgesetz schreibe für Energielieferungsverträge außerhalb der Grundversorgung vor, dass Haushaltskunden vor Vertragsabschluss verschiedene Zahlungsmöglichkeiten anzubieten sind. Das Gericht monierte, dass die DEW21 mit dem Lastschrifteinzug faktisch nur eine einzige Zahlungsmöglichkeit zugelassen habe. Das Online-Angebot wirke außerdem diskriminierend. Es schließe sämtliche Kunden vom Vertragsabschluss aus, die nicht über ein Bankkonto verfügen oder die nicht per Lastschrift zahlen wollen, weil sie eine ausreichende Kontodeckung zum jeweiligen Abbuchungstermin nicht sicherstellen können.

Wahlmöglichkeit nach der Bestellung nicht ausreichend

Die DEW21 hatte sich damit verteidigt, dass der Vertrag formal erst mit der Annahme des Kundenantrags durch den Stromversorger zustande komme. Deshalb reiche es aus, verschiedene Zahlungsmöglichkeiten erst nach der Bestellung, aber noch vor der Vertragsannahme anzubieten. Dieses Argument überzeugte den Bundesgerichtshof nicht. Kunden, die vom Online-Angebot von vornherein ausgeschlossen sind, könnten von einem erst nach der Bestellung eingeräumten Wahlrecht keine Kenntnis erlangen. Eine effektive Wahlmöglichkeit gebe es nur, wenn Kunden über die verschiedenen Zahlungswege informiert würden, bevor sie bestellen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.07.2019
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online (pm/kg)

Aktuelle Urteile aus dem Verbraucherrecht | Vertragsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Bankeinzug | Girokonto | Lastschrift | Strom | Stromanbieter

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 27661 Dokument-Nr. 27661

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil27661

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 2 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung