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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 04.10.2022
- VIII ZR 394/21 -
BGH: Bloße Gestattung der Nutzung einer Waschküche kann widerrufen werden
Widerruf wegen Nutzung der Waschküche nur durch einen Mieter
Ist das Waschen und Trocknen in der Wohnung zulässig und möglich, ist die Gestattung der Nutzung einer Waschküche nicht vom Mietgebrauch umfasst. Diese bloße Gestattung kann widerrufen werden, wenn nur noch ein Mieter die Waschküche nutzt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2017 kam über eine Wohnung in Berlin ein Mietvertrag zustande. Zu dieser Zeit stand allen Mietern eine
Amtsgericht und Landgericht wiesen Klage ab
Sowohl das Amtsgericht Berlin-Spandau als auch das Landgericht Berlin wiesen die Klage ab. Nach Auffassung des Landgerichts sei die
Bundesgerichtshof verneint ebenfalls Anspruch auf Zugang zur Waschküche
Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung der Vorinstanzen. Dem Kläger stehe kein Anspruch auf
Umlage von Betriebskosten für Gemeinschaftsflächen unerheblich
Soweit der Kläger anführt, er müsse für die Reinigung und die Beleuchtung der Gemeinschaftsflächen Betriebskosten zahlen, ließ der Bundesgerichtshof dies nicht gelten. Aus der Umlage von Betriebskosten lasse sich kein Anspruch auf
Zulässiger Widerruf der gestatteten Nutzung
Da die alleine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.03.2023
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Berlin-Spandau, Urteil vom 15.04.2021
[Aktenzeichen: 10 C 297/20] - Landgericht Berlin, Urteil vom 02.11.2021
[Aktenzeichen: 67 S 113/21]
Jahrgang: 2023, Seite: 85 GE 2023, 85 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2023, Seite: 81 NJW-RR 2023, 81
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Dokument-Nr. 32705
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