wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.09.2005
VIII ZR 372/04 -

Mieter trägt Beweislast für Aushändigung einer Kaution an den Erwerber der vermieteten Wohnung bei Hauskauf vor dem 1. September 2001

Zur Rückerstattung der Mietkaution durch neuen Vermieter

Verlangt der Mieter von dem Erwerber eines vor dem 01.09.2001 veräußerten Grundstücks die Rückgewähr einer an den früheren Vermieter geleisteten Kaution, so muss grundsätzlich der Mieter beweisen, dass die geleistete Sicherheit dem Erwerber ausgehändigt worden ist. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes hervor.

Wenn der Mieter einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, das vor dem 1. September 2001 (Mietrechtsreform) an einen neuen Eigentümer verkauft wurde, nicht nachweisen, dass die bei Mietbeginn an den ehemaligen Besitzer gezahlte Kaution (hier: 2.070,73 Euro) an den neuen Eigentümer weiter gereicht wurde, so hat er keinen Anspruch auf eine Erstattung, wenn das Mietverhältnis endet. Im Fall kaufte der neue Vermieter die Immobilie im Jahre 1986.

Der Erwerber einer vermieteten Wohnung ist nach "altem Recht" (vor 1. September 2001) gem. § 57 ZVG (a.F.) in Verbindung mit § 572 Satz 2 BGB (a.F.) nur dann verpflichtet, eine Kaution zurückzugeben, wenn sie ihm vom Verkäufer auch ausgehändigt wurde oder wenn der Käufer dem Verkäufer als vormaligen Vermieter gegenüber die Verpflichtung übernimmt, die geleistete Kaution zurückzuzahlen.

Seit der Mietrechtsreform vom 1. September 2001 kann die Kaution gem. § 566 a Satz 1 BGB zwar auch dann vom neuen Vermieter zurück verlangt werden, wenn das Geld bei ihm nicht angekommen ist, jedoch ist dieses neue Recht nicht auf sog. Altfälle, hier auf das Veräußerungsgeschäft anwendbar.

Der Bundesgerichtshof sah den Umstand, dass es dem Mieter in aller Regel nicht leicht fallen werde, den Beweis zu erbringen, dass die Kaution tatsächlich an den Erwerber ausgehändigt worden ist. Dies allein rechtfertige allerdings nicht, dass in einem solchen Falle ausnahmsweise der Erwerber den Beweis des Gegenteils zu erbringen habe (sog. Beweislastumkehr). "Denn es ist nicht ersichtlich, dass es dem Mieter regelmäßig unzumutbare Schwierigkeiten bereiten würde, die Frage, ob die Kaution an den Erwerber weitergeleitet worden ist, aufzuklären und die entsprechenden Tatsachen unter Beweis zu stellen. Zur Beweisführung könne der Mieter beispielsweise den früheren Vermieter oder einen mit der Vermietung beauftragten Hausverwalter als Zeugen benennen oder beantragen, dem Gegner die Vorlage vorhandener Urkunden über den Erwerbsvorgang aufzugeben", führte der Bundesgerichtshof aus.

Vorinstanzen:

LG Bonn, AG Siegburg

Werbung

der Leitsatz

BGB § 572 Satz 2 a.F.

Verlangt der Mieter von dem Erwerber eines vor dem 1. September 2001 veräußerten Grundstücks die Rückgewähr einer an den früheren Vermieter geleisteten Kaution, so trägt er grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die geleistete Sicherheit dem Erwerber ausgehändigt worden ist.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.12.2005
Quelle: ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Beweislast | Feststellungslast | Mietkaution/ Mietsicherheit
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2005, Seite: 718
WuM 2005, 718

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 1405 Dokument-Nr. 1405

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil1405

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung