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Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.02.2011
- VIII ZR 295/09 -
BGH zu Preiserhöhungen in Erdgas-Sonderverträgen
Preisänderungsklausel wegen unangemessener Benachteiligung nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam
Erneut wurde eine Preisänderungsklausel in einem Erdgas-Sonderkundenvertrag vom Bundesgerichtshof für unwirksam erklärt.
Im hiesigen Rechtsstreit bezieht der Kläger von der Beklagten seit 1993 leitungsgebunden Erdgas für seine Wohnung in Wiesbaden. Nach einer Tarifumstellung der Beklagten im Jahr 1995 gab es unter dem Oberbegriff "Allgemeine Tarife" zwei Grundverbrauchstarife und unter dem Oberbegriff "Heizgas-Sonderabkommen" die
Bedingungen enthalten auszugsweise folgende Bestimmungen:
"Nr. 2 Preisänderungen, Änderungen der Bedingungen, Kündigungsfrist
Preisänderungen und Änderungen der Bedingungen für "ESWE KOMFORT GAS" werden nach öffentlicher Bekanntmachung in der örtlichen Presse wirksam. ESWE ist nicht zu Einzelbenachrichtigungen verpflichtet. ESWE KOMFORT GAS kann mit einer Frist von einem Monat von beiden Seiten gekündigt werden. ESWE weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf das
Nr. 3 Allgemeine Bedingungen
Soweit in diesen Bedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, gelten die "Allgemeinen Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden" (AVBGasV) vom 21. Juni 1979... ."
Beklagte erhöht Preise ab 08/2004
Die Beklagte rechnete den Gasbezug des Klägers nach den Tarifen R1 und R2 bzw. ESWE Komfort Gas 1 und ESWE Komfort Gas 2 ab. Am 1. August 2004, 1. Januar 2005, 1. Oktober 2005, 1. Juni 2006 und 1. Oktober 2007 erhöhte die Beklagte die Arbeitspreise.
Klage und Berufung zunächst erfolglos
Mit seiner Klage hat der Kläger, der die Endabrechnungen der Jahre 2004 bis 2007 jeweils beanstandet hat, u. a. die Feststellung begehrt, dass die von der Beklagten vorgenommenen Preisbestimmungen unwirksam sowie die Endabrechnungen der Beklagten für die beanstandeten Jahre nicht fällig sind. Das Landgericht hat die Klage mit Ausnahme der die
BGH: Preiserhöhungen unwirksam
Die dagegen gerichtete Revision des Klägers hatte Erfolg. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die zum 1. August 2004, 1. Januar 2005, 1. Oktober 2005 und 1. Juni 2006 vorgenommenen Preiserhöhungen der Beklagten unwirksam und dass Ansprüche aus den angegriffenen Endabrechnungen bezogen auf den Erdgasverbrauch nicht fällig sind.
Preisänderungsrecht nach § 4 AVBGasV nicht bei Sonderkundenverträgen
Die Beklagte kann sich vorliegend nicht auf das nach § 4 Abs. 1 und 2 AVBGasV* bestehende gesetzliche
BGH verweist Sache an Berufungsgericht für erneute Feststellung zurück
Bezüglich der Feststellung, dass der
Erläuterungen
* - Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV)
§ 4 AVBGasV:
Art der Versorgung
(1) Das Gasversorgungsunternehmen stellt zu den jeweiligen allgemeinen Tarifen und Bedingungen Gas zur Verfügung. Der Brennwert mit der sich aus den Erzeugungs- oder Bezugsverhältnissen des Unternehmens ergebenden Schwankungsbreite sowie der für die Versorgung des Kunden maßgebende Ruhedruck des Gases bestimmen sich nach den allgemeinen Tarifen.
(2) Änderungen der allgemeinen
** - § 32 AVBGasV:
Kündigung
(1)...
(2) Ändern sich die allgemeinen
*** - § 307 BGB:
Inhaltskontrolle
(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. 2 Eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.02.2011
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
- Landgericht Wiesbaden, Urteil vom 22.01.2009
[Aktenzeichen: 13 O 159/07] - Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 13.10.2009
[Aktenzeichen: 11 U 28/09 (Kart)]
- OLG Oldenburg legt EuGH Frage zur Zulässigkeit von Preiserhöhungen in Erdgas-Sonderverträgen vor
(Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 14.12.2010
[Aktenzeichen: VIII ZR 246/08]) - BGH zu Preiserhöhungen in Erdgas-Sonderverträgen
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.07.2010
[Aktenzeichen: VIII ZR 246/08]) - BGH: Gasversorgungsunternehmen hat kein gesetzliches Preisänderungsrecht bei Belieferung von Sonderkunden
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.07.2010
[Aktenzeichen: VIII ZR 327/07 und VIII ZR 6/08]) - Gasversorgungsunternehmen scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen Feststellung der Unwirksamkeit von Preiserhöhungsklauseln
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 07.09.2010
[Aktenzeichen: 1 BvR 2160/09, 1 BvR 851/10])
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Dokument-Nr. 11085
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