Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.09.2009
- VIII ZR 275/08 -
BGH zur Wohnflächenberechnung bei öffentlich-rechtlicher Nutzungsbeschränkung
Nutzbarkeit der Räume ist nicht eingeschränkt
Die Grundfläche von Mieträumen, die öffentlich-rechtlichen Nutzungsbeschränkungen unterliegen, ist dennoch in die Wohnfläche einzurechnen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Die Kläger waren von Januar 1989 bis Dezember 2007 Mieter eines Einfamilienhauses der Beklagten in München. Nach § 1 des Mietvertrages beträgt die Wohnfläche 129,4 m². Im Dachgeschoss befinden sich Räume, die von den Klägern bis etwa 2005 als Wohnraum genutzt wurden. Die Kläger machen geltend, dass diese Räume wegen Verstoßes gegen öffentlich-rechtliche Bauvorschriften nicht zum Wohnen geeignet und daher nach der anzuwendenden
Kläger verlangen Rückzahlung überzahlter Mieten
Mit der Klage haben die Kläger unter anderem die
Öffentlich-rechtliche Nutzungsbeschränkung berechtigen nicht zur Mietminderung
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine
Werbung
BGB § 536 Abs. 1 Satz 1
a) Öffentlich-rechtliche Nutzungsbeschränkungen vermieteter Wohnräume berechtigen den Mieter nicht zur Mietminderung, wenn deren Nutzbarkeit mangels Einschreitens der zuständigen Behörden nicht eingeschränkt ist.
b) Haben die Parteien eine bestimmte Wohnfläche als Beschaffenheit der Mietsache vereinbart, sind die Flächen von Räumen, die nach dem Vertrag zu Wohnzwecken vermietet sind (hier: ausgebautes Dachgeschoss), bei der Wohnflächenermittlung unabhängig davon mit einzurechnen, ob sie bei einer Flächenberechnung nach den Bestimmungen der Zweiten Berechnungsverordnung als Wohnraum anzurechen sind (Fortführung von BGH, Urteil vom 23. Mai 2007 - VIII ZR 231/06, NJW 2007, 2624, Tz. 13).
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.09.2009
Quelle: ra-online, BGH
- Amtsgericht München, Urteil vom 12.03.2008
[Aktenzeichen: 414 C 28869/07] - Landgericht München I, Urteil vom 08.10.2008
[Aktenzeichen: 14 S 5934/08]
Jahrgang: 2009, Seite: 1425 GE 2009, 1425 | Zeitschrift: Der Miet-Rechts-Berater (MietRB)
Jahrgang: 2009, Seite: 347 MietRB 2009, 347 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2009, Seite: 3421 NJW 2009, 3421 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2009, Seite: 723 NJW-Spezial 2009, 723 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2009, Seite: 814 NZM 2009, 814 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2009, Seite: 661 WuM 2009, 661 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2010, Seite: 101 ZMR 2010, 101
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 8471
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil8471
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.